Master vom Chef

| 13. Oktober 2013

Studieren ist für viele ein Traum. Auch für die eigene Karriere kann ein nachträglicher Bachelor oder Master Abschluss hilfreich sein. Für Berufstätige hingegen führt das jedoch zu enormen Belastungen. Zeitlich wie auch finanziell. Immerhin wird das Fernstudium, das zum ersehnten Titel führen soll, in der Freizeit ausgeführt. Also meistens in den Abendstunden, nach der Arbeit.

Hat man zudem zuhause noch einen Partner oder Kinder, kommen weitere Probleme hinzu. Zwar zeigen die Partner für den Karrierewunsch Verständnis, unterschätzen aber oft den Zeitbedarf. Die ersten Wochen werden akzeptiert. Zieht es sich dann aber immer länger, können auch die Probleme Zuhause beginnen. Übrigens sei hier als kleiner Tipp vermerkt, dass Sie Anspruch auf einen Bildungsurlaub haben. In 13 Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch bis zu 5 Tagen.

Das Geld

Neben dem zeitlichen Desaster können auch die finanziellen Verpflichtungen bei einem Fernstudium drückend sein. Immerhin kann das Studium in der Ferne leicht zwischen 250 – 400 Euro nur an Gebühren verschlingen. Schnell kommt ein Bachelor Studium dabei auf 12.000 Euro. Entsprechend höher liegen die Kosten für das Master-Studium. Doch zum Glück bestehen zahlreiche Fördermöglichkeiten, die genutzt werden können. Unter Umständen beteiligt sich auch das Finanzamt. Die Bundesregierung spendiert 500 Euro als Prämie (siehe: bildungspraemie.info), sofern das Jahreseinkommen bei Alleinlebenden nicht über 20.000 Euro (verheiratete 40.000 Euro) liegt. Des Weiteren bestehen zusätzliche Förderprogramme vom Staat und der EU. Ebenso können Bildungskredite (siehe: che.de/downloads/CHE_Studienkredit_Test_2012.pdf) beansprucht werden.

Und auch steuerlich lassen sich die Gebühren oft in vollem Umfang absetzen. Als Werbungskosten oder Sonderausgaben. Eine andere Alternative ist der Arbeitgeber.

Förderung durch Arbeitgeber

Wer ein Studium neben der Arbeit beginnen möchte, trifft oft beim Arbeitgeber auf offene Worte. Denn auch dieser hat grundsätzlich ein großes Interesse, wenn sich Mitarbeiter fortbilden wollen. Vorausgesetzt, dieses liegt auch im Nutzen der Firma. Nicht selten kommt es vor, das ein Teil oder sogar die gesamten Kosten durch das Unternehmen getragen werden. So lässt sich der Doktortitel oder der MBA leicht finanzieren. Viele Chefs verlangen dafür aber eine regelrechte Bindung an das Unternehmen.

Geben und Nehmen bei der Förderung durch den Chef

Wer diese Art von Sponsoring ergreift, muss damit rechnen, sich rechtlich einzuschränken. Besonders bei Auszubildenden wird gerne eine Zusatzklausel eingefügt. Wer nach der Ausbildung innert von 2 oder 3 Jahren die Firma verlässt, muss einen Teil des Sponsoring zurückzahlen. Diese Form der „Zwangs-„Bindung wird übrigens von den Gerichten größtenteils toleriert. Sie können sich also später nicht aus solchen Vereinbarungen entbinden lassen. Grundsätzlich gilt, wer durch das Sponsoring für das Studium einen geldwerten Vorteil erhält, kann auch rechtlich an das Unternehmen gebunden werden. Das gilt auch bei zeitlich getrennten Fortbildungskursen. (Verweis u.a.: BAG, 3 AZR 621/08). Dennoch sind den rechtlichen Bindungen auch klare Grenzen gesetzt.

Folgende Regeln beachten

Beim Sponsoring durch den Chef sollten die Regeln klar festgelegt werden. Gerichtliche Entscheide gibt es genügend, an denen sich die folgenden Punkte orientieren.

Punkt 1:
Die genaue Beteiligung des Arbeitgebers sollte schriftlich fixiert werden.

Punk 2:
Zur Wirksamkeit muss der Vertrag eine Verweildauer benennen, in der die Mitarbeiter an den Betrieb gebunden werden. Auch eine Klausel auf Rückzahlung, falls Sie das Unternehmen vorzeitig verlassen, darf enthalten sein. Aber nur, wenn Sie klar darüber aufgeklärt wurden!

Punkt 3:
Natürlich bekräftig eine kleiner Fortbildungskurs nicht automatisch zu einer festen Bindung. Wünscht der Mitarbeiter aber spezielle und externe Fortbildungskurse, die nicht von der Firma angeboten werden, kann das durchaus mit einer Bindung vergolten werden. Bei einem Fernstudium gilt das generell.

 

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de; Lupo / pixelio.de