Freizeitverhalten kann Kündigung rechtfertigen
In der Regel hat sich der Arbeitgeber für das Freizeitverhalten seiner Mitarbeiter nicht zu interessieren. Doch es kann Ausnahmen geben, die sogar eine Kündigung rechtfertigen können. Das ist grundsätzlich immer dann der Fall, wenn das Freizeitverhalten negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat. Wer in einem Autohaus arbeitet und sich in seiner Freizeit an illegalen Autorennen… Mehr Lesen … »