Weiterbildung und die Finanzierung

| 18. Januar 2018

Die Arbeitswelt wandelt sich dramatisch. In den nächsten 10 Jahren wird vieles von dem, was wir kannten, über den Kopf geworfen. Die gesamte Arbeitswelt wird sich wandeln. Die Digitalisierung wird dabei in einem Umfang zunehmen, der für viele bisher undenkbar ist. Robot-Technik ist eines der Schlüsselworte. Deutschland hat zwar in den letzten Jahren den Anschluss bei der Digitalisierung und den neuen Techniken (ein wenig) verpasst, da die Politik bislang keine passenden Rahmenbedingungen geschaffen hat, wird aber dennoch die Änderungen dramatisch in vielen Berufsbereichen spüren. Das schlimme dabei ist, das wir jeden Tag medial auf die Änderungen hingewiesen werden, viele Firmen, Gewerkschaften und die Politik aber noch nach alten Maßstäben denken.

Umschulungen und Weiterbildungen werden daher in den kommenden Jahren ein wichtiges Fokuswort sein. Ein Schlüsselthema. Wer mit dem Arbeitsmarkt Schritt halten will, muss sich zwangsläufig fortbilden und das regelmäßig.

Wer trägt die Kosten für die Weiterbildung

Es gibt zwei Dinge, die bei uns Menschen die Weiterbildung maßgeblich behindern oder verlangsamen. Das ist zu einem die Bequemlichkeit, man könnte auch Faulheit dazu sagen. Den inneren Schweinehund zu besiegen, ist für einige sehr einfach, für andere ein sehr komplexes Thema. Darüber hinaus geht es aber auch um die Kosten, die bei einer Fortbildung anfallen. Diese stehen immer im Blickpunkt. Bei den anfallenden Kosten müssen sowohl die direkten, für die Teilnahme an einer Weiterbildung gesehen werden, als auch die Nebenkosten. Letzteres können Fahrkosten, Unterrichtsmaterialien und weiteres sein. Je nach Länge der Schulungsmaßnahmen kann es hier zu sehr unterschiedlichen Kosten auf beiden Seiten kommen. Bei den direkten Kosten für die Bildungsmaßnahme gibt es häufig vielfältige Ansätze. Einige möchten wir nachfolgend kurz einmal aufführen. Dabei unterscheiden wir zwischen Umschulung und Weiterbildung.

Die Umschulung als Maßnahme

Wer bereits eine Ausbildung erlangt hat oder anderweitige Abschlüsse, kann sich später für eine Umschulung entscheiden. Dadurch lässt sich ein weiterer Berufsabschluss erwerben. Ausnahmen bestehen in einigen Situationen, wo auch ein Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung eine Umschulung in Anspruch nehmen kann. Gründe für eine neue Berufsrichtung sind immer individuell. Dabei kann sich das Interessenfeld geändert haben aber auch gesundheitliche Gründe, die gegen den erlernten Beruf sprechen, sind hier denkbar. Eine Umschulung kann auch dann interessant sein, wenn Lücken im Lebenslauf bestehen.

Je nach Art und Form der Umschulung, dauert diese zwischen 8 Monaten bis zu 2 Jahren. Die jeweilige Umschulung kann sich dann noch in eine schulische, überbetriebliche oder duale Variante splitten. Die Voraussetzungen sind dabei wichtige Ansätze für die Kosten und vor allem wer und wie diese zu tragen sind. Ansprechpartner für eine Bewilligung der Kostenübernahme sind entweder das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. Näheres zu den weiteren Voraussetzungen und dem Ablauf beim Antrag erfahren Interessierte dabei in dem VEXCASH Ratgeber Umschulung, in dem alle Abläufe sehr detailliert und klar dargestellt wurden. Dabei geht es auch um den Bildungsgutschein, mit dem die Agentur für Arbeit die Kostenauslagen für eine Ausbildung übernehmen kann. In der Regel lassen sich so die Kosten für eine Umschulung decken.

Tipp von Jobsense – Bewerbungskosten zahlt das Jobcenter
Die Nebenkosten fallen aber dennoch an und sind nur teilweise durch die Agentur für Arbeit auslagenfähig. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten und spätere Bewerbungskosten, die unter Umständen vom Arbeitsamt übernommen werden. Bis zu 260 Euro werden dabei pro Jahr für Bewerbungskosten erstattet.

Weiterbildung – Der Arbeitgeber hilft aus

Neben der Umschulung ist Weiterbildung für viele Arbeitnehmer ein beständiges Thema. Eine gängige Methode ist die Finanzierung über den Arbeitgeber. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn die geplante Weiterbildung auch in das berufliche Fortkommen in der Firma investiert werden kann. Viele Chefs sind dann bereit, sich finanziell zu beteiligen oder sogar die gesamten Kosten zu übernehmen. In der Regel wird das vertraglich geregelt. Dabei verpflichtet sich der Arbeitnehmer nach der Fortbildung weiterhin in der Firma zu verbleiben. Das neue Wissen kommt also dem Unternehmen ebenfalls zu gute. Sollte hingegen nach der Wissensmaßnahme eine Kündigung erfolgen, berechnet der Arbeitgeber die angefallenen Kosten. So wird eine Win-Win Situation für beide Seiten geschaffen. Wenn Sie an eine Weiterbildung denken, sollte das Gespräch zu einem guten Zeitpunkt also mit dem Chef erfolgen.

Bildungsgutschein

Eine andere Möglichkeit ist der Bildungsgutschein, mit denen ebenfalls bis zu 500 Euro Weiterbildungen finanziert werden können. So finden sich so interessante Fortbildungskurse bei der IHK, die mit einem Bildungsgutschein finanziert werden können.

Um die 500 Euro jährlich für Weiterbildung

Studien nach, investieren Arbeitnehmer jährlich um die 500 Euro für die berufliche Bildung. Allerdings fallen die Möglichkeiten zur Fortbildung sehr individuell aus. So nutzen fast 45 Prozent kostenlose Angebote, dabei kann es sich zum Beispiel um betriebliche Weiterbildungsangebote handeln. 50 Prozent bezahlen um die 1.000 Euro im Jahr für weitere Bildung. Im Schnitt kommen wir dann auf die aufgeführten 500 Euro. Die indirekten Kosten für Fortbildung liegen bei um 127 Euro, die als Einkommensverlust gesehen werden können.

Bildungsurlaub und Lohnfortzahlung

Einige Bundesländer ermöglichen den Bildungsurlaub und Lohnfortzahlung. Dieser (meistens 10 Tage) kann auf 2 Jahre verteilt werden, sofern der Arbeitnehmer mindestens 6 Monate im Betrieb tätig ist. Mittlerweile haben die meisten Bundesländer den Bildungsurlaub und Lohnfortzahlung eingeführt, aber zu unterschiedlichen Modellen. Nur Bayern und Sachsen verschließen sich weiterhin diesem Thema.

Junge Fachkräfte bis 25 Jahre

Fachkräfte (bis zu einem Alter von 25 Jahren) können durch das Begabtenförderungswerk berufliche Bildung unterstützt werden. Dort werden Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 5.100 Euro unterstützt. Die Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein. Eine Durchschnittsnote von 1,9 (bzw. 87 Punkte) in der Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung wird erwartet.

Arbeitnehmer über 45 Jahre

Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr überschritten haben, können von der Initiative 50plus profitieren. Dabei erstattet die Arbeitsagentur die Kosten für eine Weiterbildung, die außerhalb eines Unternehmens stattfindet. Gleichzeitig kann der Arbeitnehmer dadurch von der Arbeit mit Lohnfortzahlung freigestellt werden.

Der steuerliche Absetzbarkeit einer Weiterbildung

Auch steuerlich kann eine Weiterbildungsmaßnahme abgesetzt werden. Hier ist das EStG (Einkommenssteuergesetz) maßgebend. Somit sind diese Kosten als Werbungskosten anzugeben. Maximal ist ein Betrag von 1.227,00 Euro jährlich möglich. Die Weiterbildung muss allerdings zu einem Kompetenzerwerb in dem ausgeübten Beruf führen. Fortbildungen die als Hobby zu interpretieren sind und der Berufsausübung nicht dienlich sind, können nicht abgesetzt werden.