Bei der DGUV Prüfung geht es darum, sich als Unternehmer vor Haftungen bei Unfällen und Schäden durch elektronische Betriebsmittel abzusichern. Die Prüfung soll und muss regelmäßig durchgeführt werden und ist seit längerer Zeit in Deutschland eine Pflicht. Dazu gehören alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen. Auch Kleinstgeräte wie Kaffeemaschinen, Radio oder eine Bohrmaschine am Arbeitsplatz unterliegen dieser Pflicht.
Was genau die DGUV Prüfung ist, wer sie durchführen kann und was beachtet werden muss, haben wir nachfolgend einmal kurz zusammengefasst.
Was ist eigentlich die DGUV Prüfung?
Die DGUV-Prüfung bezieht sich auf die Überprüfung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die DGUV ist ein Zusammenschluss der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland und fungiert als Dachverband für Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
Die DGUV-Prüfung hat das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie ist in verschiedenen Regelwerken und Vorschriften festgelegt, die je nach Art der Arbeitsmittel oder Arbeitsstätten unterschiedlich sein können. Hier sind einige Beispiele:
• DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3): Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (wie Steckdosen, Leitungen, Elektrogeräte) zur Gewährleistung der elektrischen Sicherheit.
• DGUV Vorschrift 4 (ehemals BGV A3): Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln.
• DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D27): Prüfung von Krane und Hebezeugen.
• DGUV Vorschrift 38 (ehemals BGV D36): Prüfung von Leitern und Tritten.
• DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1): Allgemeine Grundsätze der Prävention.
Die DGUV-Prüfungen müssen regelmäßig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel und Arbeitsstätten den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Die Häufigkeit der Prüfungen kann je nach Art des Arbeitsmittels und den betrieblichen Gegebenheiten variieren. Die Prüfungen können entweder intern durch eigene Fachkräfte oder extern durch spezialisierte Prüforganisationen durchgeführt werden.
Es ist wichtig, dass Unternehmen die DGUV-Vorschriften einhalten, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und potenzielle Unfälle oder Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Wer führt die DGUV Prüfung durch?
Die DGUV-Prüfung kann entweder intern durch eigene Fachkräfte des Unternehmens oder extern durch spezialisierte Prüforganisationen durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber, wer die Prüfung durchführt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art der Arbeitsmittel, den betrieblichen Gegebenheiten und den vorhandenen Ressourcen und Fachkenntnissen im Unternehmen.
Grundsätzlich wird empfohlen, externe Dienstleister mit der Prüfung zu beauftragen. So führt zum Beispiel die E+Service+Check GmbH die versierte DGUV Prüfung durch. Der Vorteil liegt nicht nur in der aktuellen Fachkunde der Prüfer, sondern auch in der Rechtssicherheit. Unternehmen, die durch eigene Fachkräfte die Prüfung vornehmen lassen, laufen auch immer Gefahr, in Haftung genommen zu werden, falls etwas übersehen werden sollte.
Die E+Service+Check GmbH hat sich auf diesen Bereich spezialisiert und führt die Prüfungen bundesweit mit kurzer Terminabsprache vor Ort im Unternehmen durch. Dadurch haben Arbeitgeber die nötige Rechtssicherheit und setzen auf ein geschultes Team, dass seit 2010 die Prüfungen vornimmt.
Wie oft soll die DGUV-Prüfung durchgeführt werden?
Die Häufigkeit der DGUV-Prüfungen (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hängt von der Art der Arbeitsmittel oder Arbeitsstätten ab. Es gibt keine einheitliche Prüffrist für alle Arbeitsmittel oder Arbeitsstätten, da die DGUV-Prüfungen in den jeweiligen DGUV-Vorschriften und Regelwerken festgelegt sind. Diese Vorschriften sind spezifisch für verschiedene Arten von Arbeitsmitteln und Tätigkeiten.
Einige Arbeitsmittel und Arbeitsstätten erfordern regelmäßige Prüfungen, während andere nur bei Bedarf oder nach besonderen Ereignissen geprüft werden müssen. Im Allgemeinen kann man sagen, dass die Prüffristen je nach Arbeitsmittel oder Arbeitsstätte unterschiedlich sein können.
Hier sind einige Beispiele für mögliche Prüffristen:
• DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3): Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist in bestimmten Zeitabständen durchzuführen. Die genauen Fristen hängen von der Art des elektrischen Geräts und der Umgebung ab.
• DGUV Vorschrift 4 (ehemals BGV A3): Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Die Intervalle können variieren, aber jährliche Prüfungen sind üblich.
• DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D27): Krane und Hebezeuge müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach bestimmten Zeiträumen und nach besonderen Ereignissen geprüft werden.
• DGUV Vorschrift 38 (ehemals BGV D36): Leitern müssen vor der ersten Verwendung und dann regelmäßig geprüft werden, in der Regel alle 12 Monate.
• DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1): Die Allgemeinen Grundsätze der Prävention erfordern regelmäßige Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen, aber keine spezifischen Prüffristen für Arbeitsmittel oder Arbeitsstätten.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die spezifischen Anforderungen der DGUV-Vorschriften für ihre Arbeitsmittel und Arbeitsstätten kennen und die Prüfungen entsprechend planen und durchführen. Die Einhaltung der Prüffristen trägt dazu bei, die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten und potenzielle Unfälle zu verhindern.
Wer muss eine DGUV Prüfung durchführen?
Die DGUV-Prüfung (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) muss von Arbeitgebern oder Betreibern durchgeführt werden, die Arbeitsmittel oder Arbeitsstätten in ihrem Unternehmen oder in ihrer Einrichtung betreiben. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers oder Betreibers sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel und Arbeitsstätten den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden.
Betroffen sind damit alle Firmen und Handwerker, sowie auch Öffentliche Einrichtungen bis hin zu Kliniken, Industriebetrieben und auch Verwaltungsunternehmen.
Die Prüfung richtet sich nach den jeweiligen DGUV-Vorschriften und Regelwerken, die spezifische Anforderungen für verschiedene Arten von Arbeitsmitteln und Tätigkeiten enthalten. Die DGUV-Vorschriften legen fest, welche Arbeitsmittel und Arbeitsstätten geprüft werden müssen, in welchen Zeitabständen die Prüfungen durchzuführen sind und welche Kriterien dabei zu beachten sind.