Der Mindestlohn wurde einst bejubelt. Dabei wurde von den anderen EU-Ländern viel Druck zur Einführung in Deutschland ausgeübt. Lange Zeit waren wir anderen Ländern in der EU ein Dorn im Auge. Ohne einen festen Mindestlohn hatten wir einen Wettbewerbsvorteil. Dieser ist nun mit der Einführung entfallen. Aber nicht nur das. Der Mindestlohn ist zu einem wahren Bürokratiemonster geworden. Für die Firmen fällt damit ein doppelter Ausgabenposten an. Auf der einen Seite wurde der Lohn angepasst. Das ist nicht unbedingt tragisch. Auf der anderen Seite hingegen nimmt der Mindestlohn zusätzliche bürokratische Hürden ein, die viel Zeit im Monat kosten. Besonders da, wo noch Stundenzettel manuell geführt werden. Hier ist der Aufwand zu einem reinen Desaster geworden. Während die Politik sich umschwärmt und bejubelt, müssen die Unternehmer das schlechte Werk ausbaden. Darunter leiden wieder die Mitarbeiter. Der Kreislauf schließt sich.
Stundenzettel mit hoher Dokumentationspflicht
Was hat sich die Bundesregierung eigentlich bei der Einführung gedacht? Hätte es nicht vollkommen ausgereicht, ein einfaches Gesetz zu erschaffen?- Ohne Wenn und Aber? Aber nein, aus dem Mindestlohn wurde ein unglaubliches Bürokratiemonster, das seines Gleichen sucht. In bestimmten Branchen muss nun die Arbeitszeit penibel notiert und nachweisbar aufgeführt werden. Das führt auf den Stundenzetteln zu wesentlich mehr Arbeit. Vor allem im Bereich der Minijobber ist der Aufwand total aus den Fugen geraten. So muss hier der Beginn der Arbeitszeit genau für jeden Arbeitstag gelistet werden. Ebenso das Ende. Ganz wichtig: Pausen sind dabei aufzuführen und aus der reinen Arbeitszeit herauszustreichen.
Generell darf aber der Stundenzettel weiterhin schriftlich erstellt werden. Eine maschinelle Abfertigung ist (NOCH) keine Pflicht. Dieser Nachweiszettel ist dann für 2 Jahre aufzubewahren. Viel Arbeit für nichts.
Gibt es noch den manuellen Stundenzettel
Diese Frage kam uns beim Schreiben. Ja, es gibt ihn tatsächlich noch. Viele Firmen und Betriebe setzen nach wie vor auf ein Formularbuch, wie es früher fast überall verwendet wurde. Die Stundenzettel werden dann einfach mit Durchschlag gefertigt. Das gilt auch für die Urlaubs- und Abwesenheitsmeldungen. Wichtig ist nur die richtige Aufbewahrung. Die Stundennachweise für Minijobber sind ab Jahresende jeweils für 2 Jahre im Archiv zu lagern und müssen generell bei Kontrollen immer verfügbar sein. Neben der manuellen Anlage, kann dieses aber auch über eine gute Software erfolgen. Hierbei gilt ebenfalls, dass die Daten bei einer Kontrolle einsehbar sein müssen.