Kassensysteme und ihre Anforderungen

| 8. Juni 2022

Elektronische Registrierkassen sind mittlerweile fast überall zu finden. Vom Supermarkt, der kleinen Boutique bis hin zum Restaurant. Die Zeit der händischen Kasse geht vorbei und wird spätestens mit dem Bargeldentfall nicht mehr zulässig sein. Seit 2010 und 2020 hat der Gesetzgeber neue Regeln erlassen, die an elektronische Kassensysteme gesellt werden.

In der üblichen Flut von neuen Regeln und Gesetzen, müssen sich auch kleine Händler, die viel mit Bargeld hantieren, unterwerfen. Am Ende kommt mehr Bürokratie als Sinnvolles daher. Der Grund für die Umrüstung von Software oder der Anschaffung konformer Kassensysteme liegt darin, dass Manipulationen (Storno-Buchungen, etc.) ausgeschlossen werden sollen. Alle Umsätze sollen und müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Auch Taxiunternehmen sind davon betroffen.

Das erwartet die Finanzverwaltung

Die Anforderungen wurden bereits Ende 2010 und erweitert 2020 veröffentlicht. Bis dato herrschte aber noch eine Übergangsfrist. Danach müssen elektronische Registrierkassen unter anderem alle steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar zehn Jahre lang speichern. Ausschließlich Rechnungsendsummen aufzuzeichnen ist unzulässig. Daher müssen diese Daten unveränderbar extern und maschinell auswertbar gespeichert werden. Wer jetzt noch eine neue Registrierkasse erwerben muss, sollte schnell handeln, bevor 2022 die Fristen ablaufen. So bieten Händler wie www.afono-kassensoftware.de aktuelle Systeme an, die auch künftig erweiterbar sind.

Damals mussten die Kassensysteme bis 2016 erneuert werden. Erfüllt ein Kassensystem die Anforderung nicht, gelten die Buchungen als nicht ordnungsgemäß. Denn ist die Kassenführung fehlerhaft, kann die Finanzverwaltung die Buchhaltung verwerfen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

TSE seit 2020

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen, wurde 2020 erweitert, dass alle elektronischen Kassen eine TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) besitzen müssen. Das Bundesland NRW gewährte dazu einen Aufschub bis Ende März 2021.

Ablauf der Frist bei Ende 2022

Unternehmen und Restaurants, die damals für die neuen Regelungen ab 2010 eine Kasse angeschafft haben, die aber für die erweiterten Regelungen nicht aufrüstbar ist, bekamen eine verlängerte Frist. Diese läuft nun auf Ende Jahr ab. Es sei aber vermerkt, das keine Pflicht besteht, eine allgemeine Registrierkasse einzuführen. Dieses wolle man kleinen Händler auf den Wochenmärkten und so weiter nicht zu muten. Bei Verstößen sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro möglich. Es ist also sinnvoll, die Registrierkasse noch einmal zu prüfen, ob alle Anforderungen erfüllt werden.