Das Internet gehört zum Leben dazu. Sowohl im privaten Bereich als auch im beruflichen Umfeld. So ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Arbeitnehmer das Web auch während der Arbeit nutzen. Immerhin ist es verlockend, schnell nach dem stressigen Kundengespräch eine Pause zum Surfen einzulegen. Dabei können die Einkäufe erledigt werden oder auch einmal ein Blick ins aktuelle Dating Profil erfolgen. Vielleicht hat sich bereits der Traumpartner gemeldet. Was so einfach und unbekümmert wirkt, kann aber auch Folgen haben. Die private Internetnutzung während der Arbeit ist zwar üblich, aber das bedeutet nicht, dass diese auch erlaubt ist. Hat der Arbeitgeber dazu ein Verbot verhängt oder keine konkrete Erlaubnis ausgesprochen, kann das Konsequenzen haben. Die private Nutzung am Arbeitsplatz ohne Genehmigung ist mehr als nur ein Kavaliersdelikt.
Internet und die Arbeit
Jeder Arbeitnehmer wird für seine Arbeit bezahlt, nicht aber für das private Surfen. Somit ist die Nutzung am Arbeitsplatz zunächst als unzulässig einzustufen. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn die Nutzung während der Arbeit ausdrücklich erlaubt ist oder stillschweigend geduldet wird. Von einer Duldung ist immer dann auszugehen, wenn der Arbeitgeber Kenntnis davon hat, dass die Angestellten das Internet auch für private Zwecke nutzen. Fallstricke können aber dann entstehen, wenn private eMails versandt werden. Ist die Nutzung untersagt, haben Arbeitgeber das Recht, den Seitenverlauf und das Surfverhalten der Mitarbeiter zu kontrollieren. In diesem Fall sind nur private Nachrichten mit dienstlichem Hintergrund erlaubt. Beispielsweise, wenn ein Arbeitnehmer zuhause Bescheid sagt, dass es heute später wird.
Smartphone mit Internetflat bei der Arbeit
Eine Alternative ist das private Smartphone oder das private Tablet, mit dem auch vom Büro gesurft und Nachrichten versandt werden dürfen. Die Nutzung kann, sofern bestimmte Dinge eingehalten werden, nicht untersagt werden. So dürfen Arbeitnehmer mit ihrem privaten Handy jederzeit in den normalen Arbeitspausen surfen und auch eMails versenden. Wird das private Smartphone jedoch direkt zu den Arbeitszeiten verwendet, kann das unangenehme Konsequenzen mit sich bringen. Erlaubt ist die Nutzung nur im Notfall. Also wenn ein Familienangehöriger einen Unfall hatte oder Sie sich verspäten. Eine andere Anwendung, auch wenn es sich um das private Handy handelt, ist untersagt. Achten Sie bei der Nutzung auch auf einen guten Flat-Tarif, damit das Smartphone nicht plötzlich zu einer Kostenfalle wird. Sinnvoll kann es auch sein, mit dem Arbeitgeber die Nutzung abzusprechen. Wer das Handy für wenige Minuten am Tag nutzt, wird in der Regel kein Nein vom Vorgesetzten hören.
Konsequenzen beim Verstoß
Wer dennoch während den Arbeitszeiten im Internet surft oder das Smartphone nutzt, obwohl eine Genehmigung untersagt wurde, muss mit Konsequenzen rechnen. Allerdings muss dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. So darf beim ersten Verstoß keinesfalls eine Entlassung ausgesprochen werden. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich auf das Verbot hingewiesen hat. Kommt es jedoch zu einer Wiederholung oder werden dabei pornographische Bilder heruntergeladen sieht das anders aus. Gerichte bewerten bereits eine private Nutzungszeit von 15 Minuten bei einem 8-Stunden Arbeitstag als kritisch und als möglichen Kündigungsgrund. Bei mehr als einer Stunde, kann eine Kündigung auf jeden Fall problemlos ausgesprochen werden.
Bild: Ministerio TIC Colombia/Flickr.