Kündigung wegen Krankheit

| 7. April 2015

Kann eine Krankheit Anlass zu einer Kündigung sein? Eine Frage, die im Vorfeld sicherlich mit sehr unterschiedlichen Meinungen zu beantworten ist. Rechtlich hingegen, kann ein schlechtes Immunsystem allerdings tatsächlich ein Kündigungsgrund sein. Grundsätzlich gilt zwar, wer krank ist, sollte unbedingt im Bett bleiben. Wer aber zu lange krank ist, gefährdet seinen Job. Krankheit schützt also keinesfalls vor einer Kündigung. Nach wie vor gilt die Meinung, dass jemand, der arbeitsunfähig ist, nicht gekündigt werden kann. Doch das gilt als Mythos. Auch jemand der krank ist, kann gekündigt werden. Dabei kann die Krankheit sogar selbst der Grund für die Kündigung sein. Allerdings ist dabei zu erwähnen, dass es nicht ganz so einfach geht. Hierbei spielen zwei Punkte eine wesentliche Rolle. Zu einem ist es entscheidend, wie lange der Arbeitnehmer bereits krank ist und wie die weitere Prognose ausfällt. Letzten Endes entscheidet dann die Verhältnismäßigkeit.

Kündigung: Wie lange darf man krank sein

Sechs Wochen pro Jahr darf an Krankheit sein. Erst nach dieser Zeit kann es zu einer Beeinträchtigung im Betrieb kommen. Wichtig hierbei: Die Fehlzeiten wegen der Krankheit müssen keinesfalls an einem Stück entstehen. Hierbei geht es vor allem darum, das Risiko eines ständigen Ausfalls für den Betrieb zu minimieren. Praktisch könnte damit auch ein schlechtes Immunsystem eine Kündigungsgrund sein. Wer ständig alles aufschnappt (wie Grippe und Co.) und so schnell auf krankheitsbedingten Fehlzeiten von 7 Wochen kommt, gerät in den Fokus des Arbeitgebers. Hier stellt sich oft schnell eine Prognose, dass die Fehlzeiten so bleiben werden. Ganz interessant ist übrigens, dass die Beweislast für eine günstige Prognose zunächst beim Arbeitnehmer liegt. Ist jemand über 6 Wochen lang krank, fällt die Prognose grundsätzlich negativ aus.

Anwaltlicher Rat ist wichtig

Die Kündigung wegen Krankheit erfolgt in den letzten Jahren immer öfters. Unter welchen Voraussetzungen eine solche Kündigung jedoch mit dem Kündigungsschutzgesetzt zu vereinbaren ist, sollte immer im Einzelfall geprüft werden. Ebenso gibt es klare Punkte, bei denen eine Kündigung wegen Krankheit unzulässig ist. Sollten Arbeitnehmer eine solche Kündigung erhalten, raten die Rechtsanwälte der Kanzlei https://www.rechtsanwaelte-bergisch-gladbach.de/ immer zu einer Überprüfung der aufgeführten Kündigungsgründe. Einfach so hinnehmen sollte niemand die Kündigung.

Verhältnismäßigkeit entscheidet

Im Fokus steht die Verhältnismäßigkeit. Dabei werden die Interessen von Arbeitnehmer und Chef miteinander abgeglichen. Dabei fällt der Arbeitgeber häufig ins Negative. Hat ein Mitarbeiter über 15 Jahre am Band gearbeitet, ist er einfach verschlissen. Aus den arbeitsrechtlichen Gründen wäre zwar vielfach eine Kündigung möglich, häufig wird aber eine Abfindung vereinbart.

Im Durchschnitt melden sich deutsche Arbeitnehmer 12 – 14 Tage im Jahr krank. Die Quote ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. In der EU belegen wir damit das Mittelfeld. Für das Unternehmen sind damit hohe wirtschaftliche Auslastungen verbunden, was immer wieder gerne vergessen wird. Wer also wegen einer Krankheit kündigen will, muss eine Prognose entwerfen.- Wird der Arbeitnehmer wieder gesund, ist dabei die wichtigste Frage überhaupt.

Bild: [AndreasS]-Flickr.