Zocken während der Arbeitszeit

| 8. Juli 2019

Dass die Arbeitszeit im Büro manchmal langweilig ist, kennen viele von uns. In Zeiten von Internet und Co. scheint die Lösung aber einfach. Immer mehr Arbeitnehmer gönnen sich eine Auszeit während der Arbeitszeit. Sind keine Aufgaben zu erledigen oder ist die Lust einfach nicht da, wird gerne gespielt. Andere zocken sogar in Casinos. So gibt es sogar eine Beste Online Casino Hitliste für Arbeitnehmer.

Im Grunde spricht nichts dagegen. Doch aus den anfänglichen Minuten, werden schnell Stunden. Bei manchem Angestellten entwickelt sich das Spielen im Büro sogar zu einer richtigen Sucht. In extremen Einzelfällen werden die normalen Arbeitsaufgaben hastig abgearbeitet, so dass die restliche Zeit für Spiele und fürs Zocken zur Verfügung steht. Der Chef sieht das nicht gerne. Auch rechtlich kann das ganz schnell zu einer Abmahnung führen.

Zocken beim Arbeiten nicht erlaubt

Gegen ein kleines, schnelles Spielchen wird kaum ein Arbeitgeber etwas sagen. Hat er dieses aber nicht erlaubt, sollte es besser unterlassen bleiben. Das Spielen in der Arbeitszeit kann schnell zu einer Abmahnung und Kündigung führen.

Spielen am Bürocomputer ist so einfach. Spätestens seit Browserspiele populär wurden oder eben die bekannten Facebook-Spiele wie Mafia Wars, Farmville und so weiter. Die Zahl der Online-Gamer aber auch Zocker steigt regelrecht jedes Jahr auf neue Rekordwerte. Gespielt wird aber eben nicht nur abends, sondern vor allem während der Arbeitszeit.

Private PC-Nutzung am Arbeitsplatz

Eine private Nutzung von PC und Co. ist zunächst einmal nicht vorgesehen. Viele Arbeitgeber erlauben das aber in einem übersichtlichen Rahmen. Voraussetzung: Die Konzentration und das Arbeitsergebnis werden dadurch nicht beeinträchtig.

Wer aber ohne Genehmigung den PC privat nutzt, riskiert nicht nur die Abmahnung, sondern auch die Kündigung. Besonders dann, wenn die Arbeitszeit dadurch deutlich beeinträchtigt wird. Hier kommt es natürlich auch auf die Strenge des Arbeitgebers an. In der Regel wird er ein Auge zudrücken, wenn es zu keiner Beeinträchtigung kommt.

Vorher abklären

Zocken am PC im Büro sollte besser unterlassen werden. Wer dennoch nicht darauf verzichten kann, sollte es in den Arbeitspausen machen und zuvor die Erlaubnis beim Arbeitgeber einholen, um auf der sicheren Seite zu stehen.

Denn noch ein ganz anderes Problem besteht. Viele Seiten mit Onlinespielen sind mit Viren verseucht. Wer also spielt und damit den PC identifiziert, handelt Fahrlässig und muss für die Schäden unter Umständen haften. Und genau das kann sehr schnell teuer werden und da wären wir wieder beim Thema Abmahnung und Co.

Mittagspause ist ideal

Wer spielen will, sollte die Mittagspause nutzen. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt sein Smartphone oder legt sich ein eigenes Tablet in die Schublade. Schwieriger wird es aber noch, wenn für das Zocken direkte Software auf dem Firmen-PC installiert wird. Das führt schnell zu einem großen Problem. Ermöglicht der Arbeitgeber vom Firmenrechner aus den kompletten Zugriff auf das Internet, so ergibt sich für den Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, zu spielen.

Im Internet existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Spiele, welche vollkommen webbasiert sind, die Installation von Software auf dem Firmenrechner (das wäre wieder verboten) entfällt also und so könnte man z.B. online kostenlos spielen.

Als Neuer in der Firma sollten die Hände aber davon gelassen werden. Schließlich muss sich der neue Arbeitnehmer zunächst einmal bewähren. Zocken und Spiele gehören dann keinesfalls an den Arbeitsplatz.