Endlich steht der Urlaub an. Mit Genuss werden die freien Tage in der Sonne oder der Ferne genossen. Wenn da nur nicht der Chef wäre. Plötzlich drängt der Vorgesetzte, auch an einem freien Tag, Aufgaben für die Firma zu erledigen. Für fast 50 Prozent aller Arbeitnehmer ist das Alltag im Urlaub. Der Chef lässt nicht so leicht locker. Mails, Telefonate und Unterlagen begleiten dabei beinahe regelmäßig die Mitarbeiter während der Urlaubtage. Doch was darf der Chef eigentlich? Eine interessante Frage, die wir uns einmal näher ansehen wollen.
Mitten im Urlaub und plötzlich ist der Chef am anderen Ende …
Erreichbarkeit im Urlaub
Von der rechtlichen Seite gesehen ist Urlaub eine arbeitsfreie Zeit, die zur Erholung dienen soll. Grundsätzlich kann kein Chef von seinen Angestellten irgendeine Arbeitstätigkeit im Urlaub verlangen. Auch das Telefon kann, geht es nach geltendem Recht, einfach für die gesamte Zeit des Urlaubs abgestellt werden. Stören darf der Vorgesetzte nur in absoluten Notfällen.
Wo bin ich
Auch ist kein Arbeitnehmer verpflichtet, seine Rufnummer oder Adresse am Urlaubsort für die Erreichbarkeit mitzuteilen. Diese Entscheidung liegt bei jedem selbst.
Belohnung für Arbeiten im Urlaub
Wer sich dennoch bereit erklärt, kleinere oder sogar größere Arbeiten im Urlaub für die Firma zu erledigen, sollte dafür eine Entlohnung verlangen oder eine Urlaubsanrechnung. Sollte dieses vom Chef nicht näher geregelt werden, sollten Sie ihn einfach darauf hinweisen. Nur so kann späterer Ärger vermieden werden.
Urlaub wird vor Beginn gekippt
Gelegentlich kommt es vor, das die Urlaubsträume kurz vor Abreise einfach zerplatzen. Wenige tage vorher erklärt der Chef den Urlaub für ungültig. Grundsätzlich ist das zwar möglich, darf aber nur in wirklich extremen Notfällen erfolgen.
Steht nicht gerade die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel, gibt es beinahe keinen Grund. Sie können beruhigt den Urlaub antreten. Besteht der Chef jedoch darauf, bleibt nur eine einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht. Oder Sie akzeptieren und brechen den Urlaub vor Beginn ab.
Abbruch im Urlaub
Aber, auch wenn Sie sich im Urlaub befinden, kann der Chef nur in einem wirklichen Notfall die sofortige Rückkehr verlangen. Die anfallenden Kosten dafür muss jedoch das Unternehmen bezahlen. Und zwar für die gesamte Familie. Sie haben jedoch ein Anrecht darauf, die Zeit nach dem Notfall nachzuholen. Entstehen Mehrkosten für eine erneute Buchung oder fallen die Saisonpreise höher aus, hat die Differenz der Chef zu tragen.
Und die Karriere
Grundsätzlich sollten Sie jedoch genau abwägen. Die rechtliche Seite ist eine. Die Karriere eine andere. Im letzteren Punkt ist es mit Sicherheit ratsam, auch Aufgaben im Urlaub zu übernehmen. Dabei sollten Sie jedoch ganz klare Grenzen ziehen und diese offen gegenüber dem Chef ansprechen. Vergessen Sie aber eines nicht: Wer ständig erreichbar ist, wird wertlos. Insbesondere bei der Karriere. Ebenso wie bei Rohstoffen, ist Wertvolles eben nicht ständig verfügbar. Ziehen Sie auch hier klare Grenzen.
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