Überwachung von Arbeitsplätzen

| 6. September 2015

Was ist bei der Überwachung von Arbeitsplätzen erlaubt? Wie weit darf sie gehen? Die Überwachung von Lager und Verkaufsräumen bietet Schutz vor Diebstahl und mehr Sicherheit bei einem Überfall. Allerdings muss der Datenschutz unbedingt beachtet werden. Die Überwachung von Arbeitsplätzen sollte zuvor grundlegend geplant und mit den Mitarbeitern besprochen werden. Die rechtlichen Aspekte über einen externen Fachmann müssen ebenfalls vor der Maßnahme geklärt werden. Hierbei ist insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten.

Überwachung ist unterschiedlich geregelt

Während die staatliche Überwachung im Landespolizeigesetz geregelt ist, ist das Bundesdatenschutzgesetz für die private Überwachung zuständig. In einigen Fällen ist die Überwachung sogar vorgegeben. Etwa bei Casinos, Banken und Spielhallen. Hier müssen Überwachungskameras vorhanden sein. Unterschieden werden muss dabei zwischen einem öffentlichen und nicht öffentlichen Raum. Hier unterscheidet das Bundesdatenschutzgesetz sehr genau. So ist in öffentlichen Räumen eine heimliche Videoüberwachung generell verboten. Bei nicht öffentlichen Räumen, wie zum Beispiel einem Firmengelände darf überwacht werden, aber nur unter strengen Auflagen. So soll es bei der Überwachung am Arbeitsplatz nur darum gehen, Straftaten aufzudecken. Nicht aber darum, Mitarbeiter zu überwachen.

Öffentlicher Raum

Hierzu zählen Flughäfen, Bahnhöfe, Hotel-Lobby und zum Beispiel Tankstellen. Jeder kann diese Räume frei betreten oder er verschafft sich Zugang über eine Eintrittskarte. Aber auch Gemeinschaftsflächen in großen Wohnanlagen zählen dazu. Eine heimliche Überwachung ist grundsätzlich untersagt und somit rechtswidrig. Diese Aufnahmen dürfen später zum Beispiel auch nicht bei einem Kündigungsprozess als Beweis verwendet werden. Zudem kann sich der Überwacher strafbar machen. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.

Ausnahmen im Öffentlichen Raum

Erlaubt wird jedoch eine Überwachung im öffentlichen Raum, wenn berechtigte Interessen bestehen. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass schutzwürdige Interessenten von Arbeitnehmern und anderen Betroffen nicht überwiegen. Ein klarer Hinweis, dass eine Überwachung stattfindet muss über Schilder erfolgen.

Nicht öffentlicher Raum

Hierunter zählen Räume, zu denen nur bestimmte Personen einen Zutritt haben. Das können Mitarbeiter, Kunden und andere Berechtigte sein. Firmengebäude, die mit einem Zaun abgegrenzt sind, gehören dazu. Auch die Eingangsbereiche von Wohngebäuden können zu einem nicht-öffentlichen Bereich zählen.

Voraussetzung Überwachung am Arbeitsplatz

Können im nicht öffentlichen Raum Angestellte heimlich überwacht werden? Ja, unter gewissen Bedingungen. Allerdings nur dann, wenn ein konkreter Verdachtsfall vorliegt. Zum Beispiel bei einer Verfehlung oder einer strafbaren Handlung eines Arbeitnehmers. Aber zuvor müssen alle anderen Mittel ausgenutzt werden. Erst dann darf die heimliche Überwachung erfolgen. Der Betriebsrat muss dafür informiert werden und seine Einverständnis geben.

Bildquellenangabe: jurec / pixelio.de