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Mutter-Vater-Kind-Kur

Hat ein Arzt eine Mutter-Vater-Kind-Kur verordnete, müssen Sie als Arbeitnehmer dafür keinen zusätzlichen Urlaub nehmen. Viel mehr ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, Sie für die Länge des Kur Aufenthaltes freizustellen. Kur mit vollem Gehalt Hat der Arzt erst einmal die Kur verschrieben, bleibt dem Arbeitgeber nichts anderes übrig, als seinen Arbeitnehmer freizustellen. Nach § 9… Mehr Lesen … »