Kündigung ohne Zeitpunkt
Kündigung ohne Datum ist gültig! Nach einem weiteren Urteil, muss ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben keinen konkreten Kündigungs-Zeitpunkt nennen. Im vorliegenden Falle hatte eine Arbeitnehmerin vor dem Bundesarbeitsgericht geklagt. Sie hatte von ihrem Chef eine Kündigung erhalten, in dem kein Zeitpunkt benannt wurde. Es hieß nur „… zum nächstmöglichsten Zeitpunkt“. Das Gericht kam zur Auffassung, das… Mehr Lesen … »