Arbeitszeitbetrug = Kündigung
Auch dieses Urteil wurde unserer Redaktion vor Kurzem zugestellt. Demnach rechtfertigt ein Arbeitszeitbetrug die fristlose Kündigung. Grund hierfür sei, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Vertrauensverhältnis bestehen müsse. Schummelt der Arbeitnehmer bei den Arbeitszeiten, so rechtfertigt das in der Tat eine fristlose Kündigung. Mitarbeiter sind verpflichtet, immer die korrekte Arbeitszeit anzugeben. Im konkreten Fall ging… Mehr Lesen … »