Mobbing am Arbeitsplatz Teil 5

| 15. September 2014

In den letzten Teilen zum Mobbing am Arbeitsplatz auf Jobsense haben wir viele Zahlen, Fakten und Daten behandelt. Diese sollten einen Einblick in das Problem bieten. Heute möchten wir uns dem eigentlichen Schwerpunkt widmen. Dabei geht es vor allem darum, wie Mobbing am Arbeitsplatz wirklich bekämpft werden und wie die Belastung für die Betroffenen minimiert werden kann. Es sei gleich vorweg gesagt, das die Lösungen nur als pauschaler Ansatz beim Mobbing am Arbeitsplatz dienen können. Jeder Fall ist anders und muss daher auch entsprechend unterteilt werden.

Tagebuch gegen Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz zu bekämpfen ist eine langwierige Angelegenheit, so Jobsense. Viele Fälle ziehen sich häufig über Monate, manchmal sogar Jahre. Es dauert, bis Betroffene erkennen, dass sie gemobbt werden. Nicht immer sind die Beleidigungen oder Kompetenzstreitigkeiten zu Anfang zweifelsfrei als Mobbing am Arbeitsplatz zu bezeichnen. Es wenn dieses systematisch seinen Gang nimmt, lässt sich wirklich davon sprechen. Es geht hier also zunächst um die reine Abgrenzung zwischen normalen Streitigkeiten und dem tatsächlichen Mobbing am Arbeitsplatz. Beides kann miteinander verschwimmen. Somit dauert es zunächst in der Regel lang, bis die Opfer überhaupt reagieren und aus der Deckung hervortreten. Laut den Recherchen von Jobsense ziehen sich die meisten Attacken über einen Durchschnittszeitraum von mindestens 17 Monaten. Eine Tortur für die Opfer.

Um Mobbing am Arbeitsplatz aufdecken und beenden zu können, benötigt der Betroffene Beweise. Das ist sicherlich nicht immer ganz einfach. Wenn die Anfeindungen jedoch nur durch einen Kollegen gezielt erfolgen, können Notizen helfen. So hilft es bereits ein Tagebuch für das Mobbing am Arbeitsplatz zu führen. Darin sollten alle Vorfälle genau mit Datum und Uhrzeit festgehalten werden. Mit wichtigen Stichpunkten kann der Art des Vorfalls genau aufgeführt werden. Anwesende Kollegen sollten hierbei ebenfalls namentlich benannt werden, die später dann als Zeugen agieren können. Bei direkten Vorfällen kann es auch sinnvoll sein, wenn die Zeugen eine Eidesstattliche Versicherung über den Hergang abgeben. Wichtig ist beim Tagebuch, die detaillierte Auflistung genau festzuhalten. Nur so haben Sie eine effektive Möglichkeit, um gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorzugehen.

Fachanwalt, Partner und Freunde einbeziehen
Das Tagebuch ist auch insofern wertvoll, da sich viele Kollegen häufig weigern für das Opfer vor Gericht auszusagen. Klagen gegen Mobbing am Arbeitsplatz sind aber bis heute selten, ergaben die weiteren Recherchen von Jobsense. Hierbei spielt oft die Scham der Opfer eine große Rolle. Viele Betroffene geraten oft aus eigenen Gedanken in die Rolle des Schuldigen und reden sich ein, dass sie selbst dafür verantwortlich sind. Genau das ist aber falsch. Wenn der Verdacht auf Mobbing am Arbeitsplatz besteht, ist es hilfreich zunächst mit einem Fachanwalt darüber zu sprechen, rät Jobsense. Hierbei sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt auswählen, der bereits Erfahrung in diesem Gebiet hat. Ebenso wichtig ist es, sich dem Partner oder guten Freunden anzuvertrauen.

Interessantes Urteil dazu
In einem Fall zum Mobbing am Arbeitsplatz galten die Tagebücher als zugelassenes Beweismaterial vor Gericht. Hierbei wurde festgehalten, dass bei so einem Vorfall, dem Täter auch ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden kann. Umso schwerwiegender und intensiver die Vorfälle sind, desto größer ist der Vertrauensbruch zwischen Täter und Arbeitgeber. Für eine Weiterbeschäftigung fehlt dann die Grundlage. In einem Verfahren vor dem LAG Thüringen (Az. 5 Sa 102/2000 v. 15.02.2000) wurden auch Notizen und Tagebücher anerkannt. So können diese als Gedächtnisstütze der zurückliegenden Ereignisse dienen. Besonders dann, wenn diese zu diesem Zweck angefertigt und bei weiteren Zeugen durch eine eidesstattliche Versicherung bestätigt wurden.

Im letzten Teil zu der Reihe auf Jobsense gehen wir noch einmal auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein.

[Bild: Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de]