Mindestlohnt steigt 2017

| 3. Januar 2017

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt konnte sich in den letzten Jahren entspannen, sodass die Löhne und Gehälter der Angestellten sogar gestiegen sind. Die Zahl der Aushilfen ist etwas gesunken, da viele Arbeitnehmer in eine Festanstellung geführt werden konnten. Große Unternehmen profitieren von der positiven Marktlage und sind daher wiederum in der Lage Aufträge an kleinere Unternehmen zu vergeben. Somit konnte sich die Gesamtlage entspannen. Ein Mindestlohn für Festangestellte und auch für Aushilfen und Minijobs sollte daher nicht nur in einem niedrigen Bereich angesiedelt sein.

Ein positiver ansteigender Mindestlohn

Mit den Lebenshaltungskosten und den allgemein steigenden Löhnen soll nun auch ein Mindestlohn angehoben werden. Im Jahr 2017 richten sich die Mindestlöhne an einem gehobenen Niveau aus. Natürlich kommt es zu einer inflationären Entwicklung und dort, wo es viele Kunden gibt, entstehen natürlich auch zahlreiche Stellen. Ein hoher Mindestlohn ist wichtig, um die Qualität der Arbeit zu würdigen. Immerhin soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer für zu wenig Geld tätig werden und somit nur Dumpinglöhne für Arbeit bezahlt werden. Lag ein Mindestlohn seit 2015 bei 8,50 €, so soll dieser im kommenden Jahr erneut angehoben werden. Der Mindestlohn soll in 2017 minimal auf 8,84 € ansteigen. Immerhin findet eine Orientierung an einer allgemeinen Lohnentwicklung statt. Jeder Arbeitnehmer profitiert von einem sicheren Mindestverdienst und vielleicht auch von einer Ausweitung seines Tätigkeitsfeldes.

Vorteile eines Mindestlohns

Ein Mindestlohn scheint zunächst aber eine Gefahr darzustellen, falls Arbeitgeber dann lieber nur Aushilfen beschäftigen. Solch ein Risiko bestand schon länger auf dem Arbeitsmarkt. Ein weiteres Risiko ist ein Auslagern in andere Länder, in denen weniger hohe Löhne gezahlt werden. Doch soll Arbeit einen Wert haben und nicht zu einer schlecht bezahlten Tätigkeit verkommen. Ein Mindestlohn soll dazu dienen, dass Aushilfen ihren Lebensstandard anheben können. Auch zuerst erwerbslose Personen sollen dann mithilfe einiger Aushilfstätigkeiten ihre Lebenshaltungskosten, ohne zusätzliche Anträge zu stellen, selbst decken.

 

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