Mindestlohn – Ein bürokratischer Akt

| 14. Januar 2015

Das Jahr 2015 ist da. Mit ihm auch der Mindestlohn und zahlreiche neue Änderungen, die Unternehmen künftig beachten müssen. Unter dem Strich bedeuten die ganzen Änderungen einen weiteren bürokratischen Akt, bei der Abwicklung der einzelnen Geschäftsprozesse. Minijobber müssen seit 2015 nun noch viel genauer erfasst werden. Das bedeutet: Die Arbeitszeiten sind akribisch aufzuführen. Die Nachweise mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren. Der Mindestlohn wirft aber nicht nur Feuer in die hohen bürokratischen Mühlen, sondern wirft auch zahlreiche Fragen bei den Arbeitnehmern auf. Denn diese fühlen sich generell schlecht informiert. Alleine der Gewerkschaftsbund (DGB) verzeichnete zu Beginn des Jahres bereits über 3.000 fernmündliche Anfragen alleine zum Mindestlohn. Vor allem die viel angesprochenen Ausnahmeregelungen führen zu großem Diskussionsbedarf. Gleichzeitig befürchten viele Arbeitnehmer zu niedrige Zahlungen und wollen dagegen vorgehen.

Mindestlohn – Politik wird Wirtschaft

Mit dem Mindestlohn und auch der Frauenquote greift die Politik wieder einmal massiv in die Wirtschaft ein. Seit dem 01. Januar 2015 muss der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde flächendeckend bezahlt werden. Unabhängig der Qualifikation und der eigentlichen Stelle. Doch es gibt auch Ausnahmen. Langzeitarbeitslose fallen hierunter. In den ersten 7. Monaten muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Eigentlich erstaunlich. Werden die meisten Langzeitarbeitslosen doch sowieso bei einer Festeinstellung bezuschusst. Betroffen sind ebenfalls die Zeitungszusteller. Hier gilt eine Staffelung, die den Mindestlohn von 8,50 Euro erst ab 2017 vorsieht.

Das Fatale bei diesem System. Der Mindestlohn müsste praktisch jedes Jahr an die neuen Marktbedingungen angepasst werden. Ob das tatsächlich erfolgt, bleibt fraglich. Ob sich die Politik derart massiv wieder in die Wirtschaft einmischen muss, wird ebenfalls mit viel Kritik beobachtet. Eine Übergangsfrist für den Mindestlohn gilt ebenfalls für viele Beschäftigte, bei denen bereits Branchenmindestlöhne (unter 8,50 Euro) bezahlt werden. Hier gilt die Übergangsfrist bis zum 31.07.2017. Generell gilt aber, dass spätestens auf Ende 2017 der Mindestlohn ausgezahlt werden muss. Damit reiht sich Deutschland in die 21 Mitgliedsstaaten der EU ein, die bereits einen Mindestlohn seit längerer Zeit eingeführt haben. Experten sehen darin zugleich einen Zusammenhang. Der Mindestlohn wird nicht so sehr eingeführt, um Menschen aus der Armut zu holen, sondern viel mehr auf Druck der anderen EU-Staaten, um die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu verlieren.

Mindestlöhne in Europa

Das Deutschland bislang über keinen Mindestlohn verfügte, störte einige andere EU-Länder. Den höchsten Mindestlohn zahlt Luxemburg. Dort allerdings sind einfache Jobs nicht in der Anzahl wie in Deutschland vertreten. Der dortige Mindestlohn beträgt 11,10 Euro. In Frankreich sind es 9,43 Euro. Die Wirtschaft dort ist allerdings auch derzeit als problematisch zu bezeichnen. Es wundert nicht, dass die Franzosen die Einführung des Mindestlohns in Deutschland begrüßen. Auch in den Niederlanden und in Belgien (9,07 / 9,1 Euro) existiert er. In Irland sind es 8,65 Euro und in England 7,78 Euro. In Staaten wie Slowenien, Malta, Spanien bis hin nach Polen ist der Mindestlohn ebenfalls vertreten. Am günstigsten ist der Satz in Bulgarien mit gerade einmal 0,95 Euro und in Rumänien mit 1,06 Euro. Portugal steht bei 2,92 Euro.

Macht der Mindestlohn Sinn

Eine Frage, die bislang niemand wirklich in Deutschland beantworten kann. Natürlich sind die Meinungen verhärtet. So sehen die Gewerkschaften den Mindestlohn als einen ersten Schritt, die Arbeitgeber hingegen als einen zu starken Eingriff der Politik. Ob er tatsächlich Sinn macht, werden aber wohl erst die nächsten Jahre zeigen. Sicher ist aber bereits eines: Der Mindestlohn wird ein neues Bürokratiemonster, an denen in den kommenden Jahren jeder herumdoktern wird.- Solange, bis das Regelwerkt undurchsichtig wird.

Bild: Uwe Schlick  / pixelio.de