In den letzten Monaten ließ sich kaum ein anderes Thema besser und einfacher in den Medien als die Steuerhinterziehung transportieren. Steuerhinterziehung, eine Aussage, die bereits alleine für sich Wut und ähnliche Gefühle im Leser weckt. Schnell kommen Gedanken wie fehlende Gerechtigkeit, die da oben und andere Begriffe dabei hervor. So ist das Wort mittlerweile seit Monaten im Munde aller. Doch bei Steuerhinterziehung muss es sich keinesfalls immer nur um große Summen handeln. In der Regel handelt es sich oft tatsächlich nur um Kleinstsummen. Steuern zu Hinterziehen ist also ganz und gar nicht nur bei den Reichen vorzufinden, sondern prozentual gleich beinahe in jeder Bevölkerungs- und Einkommensschicht vorzufinden.
Doch längst gilt nicht mehr die Schweiz als Paradies für eine mögliche Steuerhinterziehung. Mittlerweile bieten andere Länder in diesem Bereich neue Betätigungsfelder. Von Singapur ist dabei immer wieder die Rede. Das neue Finanzzentrum zieht derzeit nicht nur Banken und Anlagefirmen an, sondern auch ganz klar Anleger. Aber auch die USA selbst bieten zahlreiche Oasen im eigenen Land. Auch gegen den sonst so aufklärenden Enthüllungsjournalisten Wallraff wurde wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Ehemalige Mitarbeiter warfen ihm zudem illegale Beschäftigung vor und damit auch Beihilfe zum Sozialbetrug. Das Verfahren selbst soll gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden. Das andere Verfahren um die Steuerhinterziehung soll jedoch verhandelt werden. Auch in der Zukunft wird es noch viele Fälle von Steuerhinterziehung geben. In den Medien wird schnell von langen Haftstrafen gesprochen.- Doch was kann wirklich passieren?
Steuerhinterziehung und die Folgen
Im Grunde ist eine solche Aussage immer schwer zu treffen. In Medienberichten werden daher nur die nach dem Gesetz möglichen Höchststrafen erwähnt. Welches Strafmaß nachher tatsächlich ausgesprochen wird, oder ob eine Geldstrafe verhängt werden kann, hängt von der Höhe der Steuerhinterziehung, dem Handeln und der Verhaltensweise des möglichen Täters ab. Interessant ist aber auch, dass hierbei durchaus der Wohnsitz entscheidend sein kann.
Bei der Strafzumessung orientieren sich Staatsanwälte und Gerichte an Tabellen der Oberfinanzdirektionen. In diesen wird bemessen, welche Tagessätze oder Freiheitsstrafen angebracht wären. Die Tabellen fallen dabei regional sehr unterschiedlich aus. Im Süden unserer Republik sind die Oberfinanzdirektionen deutlich milder als im hohen Norden. Wer mehr als 1.000 Euro an Steuern in einem Jahr hinterzogen hat, muss in der Regel mit einer Geldstrafe rechnen (sofern es sich dabei um keinen Wiederholungstäter handelt). Im Norden kann es zudem passieren, das auch bei unter 1.000 Euro an Steuerhinterziehung eine Geldstrafe verlangt wird.
Beispiel zum Strafrahmen
Ein interessantes Beispiel lässt sich hierzu feststellen. Ein Rentner, der in Niedersachsen (Hannover) knapp 5.000 Euro an Steuern hinterzogen hatte, musste mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro rechnen. Wäre sein Wohnsitz nun in Bayern (z.B. München) gewesen, wäre er vielleicht sogar mit 300 Euro Geldbuße davongekommen.
Steuerhinterziehung ab 100.000
Wer über 100.000 Euro an Steuern hinterzogen hat, muss in der Regel mit Gefängnis rechnen. Wobei die Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Eine Geldstrafe ist bei diesen Summen vielfach nicht mehr möglich. Liegt die Steuerhinterziehung über 1 Million, ist nach Ansicht der BGH-Richter eine Strafe auf Bewährung ausgeschlossen. Dennoch sei hier zu bemerken, dass es Richtwerte und Empfehlungen sind. Jeder Fall kann anders gelagert sein. Viele Gründe können zur Steuerhinterziehung geführt haben, die vom Gericht geprüft und in das anschließende Urteil miteinbezogen werden. Entscheidend für das Verfahren ist jedoch immer die Verteidigung des Angeklagten. Hierzu sollte keinesfalls ein normaler Rechtsanwalt herangezogen werden.
Steuerhinterziehung – Die Verteidigung
Wird ein Strafverfahren eingeleitet, kommt es bei höheren Summen schnell zu einer Hauptverhandlung. Eine Geldstrafe wird im Vorfeld zumeist ausgeschlossen, kann jedoch im Laufe des Verfahrens unter Umständen verhängt werden. Wichtig ist aber für den Angeklagten von Anfang an ein fähiger und kompetenter Fachanwalt für Steuerstrafrecht. Nur dieser verfügt zumeist über das entsprechende Wissen und die Möglichkeiten, das Verfahren effektiv für den Angeklagten auszulegen.
Positiv kann sich auch eine Selbstanzeige auswirken. In diesem Fall wird für den Fachanwalt Steuerstrafrecht die Verteidigung einfacher. Fakt ist aber auch das die Selbstanzeige vor einer Ermittlung stattfinden muss. Bevor dieser Schritt gegangen wird, sollte unbedingt Rücksprache mit einem Fachanwalt für Steuerstrafrecht genommen werden. Nur so lassen sich mögliche Fehler von Anfang an vermeiden.
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