Jeden Tag werden Mitarbeiter aufgrund der unterschiedlichsten Gründe gekündigt. Einige haben das Glück, mit guten Abfindungen aus dem Arbeitsverhältnis zu gehen. Andere führt der Weg sofort zum Jobcenter, um dort auf Unterstützung oder einen neuen Job zu hoffen. So unterschiedlich auch die einzelnen Geschichten sind, ist dabei immer zu beachten, dass nicht jede Kündigung wirklich Rechtens ist. Das deutsche Gesetz ist sehr Arbeitnehmerfreundlich und macht es Arbeitgebern immer schwerer, Kündigungen rechtssicher auszusprechen. Dadurch stehen die Chancen für gekündigte Mitarbeiter auf eine Entschädigung oder Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gut. Um die Kündigung letztlich anzufechten, ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der erste Weg. Dabei sollte jeder durchaus sehr wählerisch sein.
Fachanwalt für Kündigung beauftragen
Rechtsanwälte findet man heute an jeder Ecke. Viele wählen das Büro, das in nur wenigen Minuten erreichbar ist und achten weniger auf die eigentliche Qualifikation, dabei ist gerade diese ausschlaggebend. Bei Kündigungen sollte immer nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragt werden, wie Rechtsanwalt Alexander Heinze mitteilt. Der Unterschied mag auf den ersten Blick gering sein. Doch gerade Fachanwälte verfügen über ein sehr fachspezifisches juristisches Wissen und können Grauzonen zum Vorteil ihrer Mandanten auslegen. Dazu kommen regelmäßige Weiterbildungen im Fachbereich. Das eigentliche Studium ist sehr unspezifisch, verwässert die einzelnen Fachrichtungen. Es geht nicht nur darum, die einzelnen Paragraphen zu kennen, sondern sie auch nutzen zu können. Viele Anwälte scheitern genau an diesem Punkt. Ein Fachanwalt ist ein Profi in seinem Gebiet und kann viel effizienter helfen und beraten.
Geld spielt keine Rolle
Viele Arbeitnehmer meiden den Weg zum Rechtsanwalt, da sie die Kosten scheuen oder gar nicht erst bezahlen könnten. Aber auch hier sei gesagt, das Bedürftige sich an das Gericht wenden und dort einen Beratungsschein gewährt bekommen können, mit denen sie ebenfalls ein gerichtliches Verfahren bestreiten können.
Kündigung oft unwirksam
Nicht nur die Gründe für eine Kündigung sind maßgebend, sondern auch die Art und Weise der Darlegung. So zeigt sich immer wieder, das eine solche tatsächlich formal unwirksam ist. Genau der richtige Ansatzpunkt für einen Rechtsanwalt. Oft übersehen Arbeitgeber sogar, dass eine mündliche Kündigung generell nichtig ist, denn sie muss immer schriftlich erfolgen, wobei das das Schriftstück auch handschriftlich unterzeichnet sein muss. Ein digitales Bild der Unterschrift bei einer eMail reicht dazu nicht aus.
Das Schreiben muss entweder postalisch übersandt oder persönlich übergeben worden sein.
Abmahnungen nicht richtig erfolgt
Liegt ein fehlerhaftes Verhalten des Arbeitnehmers im Job vor, muss dieses zuerst abgemahnt werden. Oft passiert es in Personen- und Kapitalgesellschaften, dass schlichtweg der Falsche die Kündigung aufsetzt und unterschreibt. Ist diese Person beispielsweise vom Geschäftsführer nicht ordentlich bevollmächtigt worden, ist ebenfalls eine Kündigung nichtig. Die bevollmächtigte Person muss dazu eine Vollmachtsurkunde vorlegen können.
Fazit
Kündigungen sollten nicht einfach hingenommen werden. Die Arbeitsgerichte verhalten sich meistens zu Gunsten der Arbeitnehmer. Selbst bei Eigenverschulden, lässt sich häufig noch etwas herausholen, sofern ein gewiefter und versierter Rechtsanwalt beauftragt wurde.