Eine andere Sache ist es, wenn Sie kündigen. Sofern Sie außerordentlich Kündigen wollen, sollten Sie die genauen Gründe angeben. Achten Sie bei der Formulierung auf einen wirklich nachvollziehbaren und schlüssigen Grund. Grundsätzlich müssen Punkte und Tatsachen vorliegen, die eine Weiterbeschäftigung für beide Seiten untragbar machen. Fehlende oder mangelhafte Zahlung des Arbeitsentgelts, Beleidigung, körperliche An- oder Übergriffe können Argumente sein. Mobbing kann auch dazugehören. Aber beim Mobbing am Arbeitsplatz sollten viele Punkte beachtet werden. Eine kurze Zusammenfassung rechtlicher Punkte haben wir Ihnen in diesem Artikel einmal kurz zusammengefasst. In den meisten Fällen prüft das Arbeitsgericht, ob eine außerordentliche Kündigung wirklich maßgebend war. Daher sollten Sie sich unter Umständen zuvor mit einem Fachanwalt besprechen.
Die ordentliche Kündigung ist indes wesentlich einfacher. Ein Grund muss für diese Art der Kündigung nicht benannt werden. Die reguläre gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel 4 Wochen. Längere Zeiten können allerdings im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein. Die Frist endet zu einem 15. eines Monats oder am Ende des Monats. Bis zum letzten Kündigungstag besteht damit auch die Pflicht für den Arbeitgeber, den Lohn oder das Gehalt fortzuzahlen. Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn Sie der Arbeitgeber freistellt.
Festzuhalten bleibt also, dass eine Kündigung nie unüberlegt erfolgen sollte. Es gibt immer Momente, in denen Gemüter hochsteigen und unüberlegte Handlungen getroffen werden. Lassen Sie sich Zeit und denken Sie genau darüber nach. Sinnvoll ist eine Kündigung immer nur dann, wenn bereits ein neuer Arbeitsplatz in Sicht ist oder wenn wirklich schwerwiegende Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorliegen. Bedenken Sie auch bei einer ordentlichen Kündigung, dass möglicherweise das Arbeitsamt Sperrzeiten erheben könnte.
Lesen Sie bald mehr:
Teil 2: Kündigungsfristen
Teil 3: Besonderer Kündigungsschutz
Teil 4: Betriebsbedingte Kündigung
Teil 5: Aufhebungsvertrag
Teil 6: Ich kündige
Artikelbild Thorben Wengert, pixelio.de