Mitarbeiterdiebstahl ist ein immer präsentes Thema. Nicht nur im Einzelhandel. Manchmal geht es nur um wenige Cents, manchmal um deutlich höhere Summen. Selbst bei kleinen Beträgen unter einem Euro ist der Mitarbeiterdiebstahl kein Kavaliersdelikt. Nach den aktuellen Gerichtsentscheiden in diesen Sachen ist bereits ein Diebstahl von 5 Euro ein klarer Kündigungsgrund. Laut der Lentz Detektei in Frankfurt liegen die Gründe vor allem in zwei wesentlichen Punkten. Zu einem im Bereich der Bezahlung und zum anderen in der Unternehmenskultur.
Unternehmenskultur fördert Mitarbeiterdiebstahl
Viele Vorgesetzte legen die Unternehmenskultur sehr lax aus. Das führt dazu, dass die untergebenen Mitarbeiter ebenfalls ein leichtfertiges Verständnis annehmen. Mein und Dein werde in solchen Fällen nur sehr ungenau wahrgenommen. Doch wie können sich Firmen gegen den Mitarbeiterdiebstahl schützen? Die Detektei aus Frankfurt gibt dazu unterschiedliche Ratschläge. Zu einem liegt es vielfach an der Leitfigur und dessen gelebten Werte in der Firma. Also der Vorgesetzte ist hier immer Leitbild. Generell können sich Unternehmen durch eine Vielzahl von Maßnahmen schützen. Dazu gehören diskrete Kontrollen und Protokollierungen. Generell sollten diese Maßnahmen aber nicht zu aufdringlich sein. Direkte Taschenkontrollen würden einen Generalverdacht auslösen und können auch auf unbescholtene Mitarbeiter demotivierend wirken. Auch andere Entwicklungen sind zu beachten. In den USA haben Mitarbeiter von Amazon wegen den Taschenkontrollen geklagt. Grund war nicht die Maßnahme, sondern der zusätzliche Zeitaufwand, der als Überstunden vergütet werden sollte.
Bei Mitarbeiterdiebstahl fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist bei einem Mitarbeiterdiebstahl bereits ab kleinen Beträgen möglich. Besonders dann, wenn der Angestellte erst seit kurzem in der Firma ist.
Doch wie lassen sich solche Diebstähle überhaupt entdecken? Oft ist es reiner Zufall. Oder die Buchungsunterlagen zeigen geringfügige Unterschiede. Doch damit alleine lassen sich die Verantwortlichen in der Regel nicht ausfindig machen. Hilfreich ist für solche Zwecke eine gute Detektei, die diskret und behutsam der Sache nachgeht.- Ohne das andere Mitarbeiter dabei unruhig werden und ein Misstrauen im Unternehmen erweckt wird. Die Kosten für diese Maßnahmen können in der Regel später dem Mitarbeiter, der für die Diebstähle verantwortlich ist, auferlegt werden. Sind aber ebenso auch als Betriebsausgaben absetzbar.
Die Ergebnisse der Detektei werden detailliert vorgelegt und reichen dabei auch für eine Klage vor dem Arbeitsgericht, für den Fall, das der ertappte Mitarbeiter die Kündigung anfechten möchte.
Auch das Finanzamt schaltet sich dann ein. Sofern Waren zum Beispiel nach dem Diebstahl weiterverkauft wurden, sind Steuernachzahlungen zu leisten. Das kann schnell ebenfalls in Höhe Beträge gehen.
Bild: Ryan Hyde/Flickr.