Wenn das private Handy bei der Arbeit klingelt, dann gehen noch immer die meisten Arbeitnehmer ran, oder schreiben zumindest schnell eine SMS als Antwort – ohne sich dabei großartig Gedanken darüber zu machen, ob das eigentlich rechtens ist. Wenn der Chef nie erwähnt hat, dass die Handynutzung im Büro verboten ist, gehen viele Arbeitnehmer stillschweigend davon aus, dass es in Ordnung sei, private Anrufe anzunehmen oder kurz eine Nachricht zu tippen. Doch das ist weit gefehlt. Die private Handynutzung im Büro darf nämlich vom Chef verboten werden, und zwar auch dann, wenn das eigene Telefon benutzt wird, so dass dem Unternehmen keine Kosten entstehen. Das Verbot der Handynutzung im Büro basiert auf einem Urteil, in dessen Begründung angeführt wird, dass durch das Telefonieren der Arbeit nicht mehr die volle Aufmerksamkeit zuteilwürde und damit die Arbeitsleistung eingeschränkt sei. So lange der Arbeitgeber nicht in unternehmenseigenen Leitlinien die Handynutzung im Büro regelt oder sogar erlaubt, muss das Telefonieren also in der Arbeitszeit unterlassen werden. Während der Pausen ist die Handynutzung im Büro aber erlaubt. Oft haben Vorgesetzte jedoch vor allem für Eltern Verständnis, denn wenn das Kind krank ist oder die Lehrerin anruft, ist Telefonieren kaum zu vermeiden. Lange und ausgedehnte Privatgespräche sind aber auch dann nicht gerne gesehen.
Was gilt für das Surfen mit dem Handy?
Doch nicht nur das Telefonieren ist ein Thema, sondern auch die Handynutzung im Büro fürs Surfen im Internet oder Chatten. Auch hierfür gibt es häufig feste Regeln, die unbedingt beachtet werden sollten. Meist ist auch in diesem Bereich ausschließlich die Pause für die private Handynutzung vorgesehen.
Ausnahmen für die Handynutzung im Büro
Natürlich gibt es bei der Handynutzung im Büro wie bei jeder Regel Ausnahmen. Wenn zum Beispiel Überstunden angeordnet werden, kann das Handy benutzt werden und auch in einem privaten Notfall ist die Telefonnutzung natürlich erlaubt.
Bild: Iain Farrell/Flickr.