Nun ist es amtlich. Der Chef der Stadtwerke in Neuwied verliert seinen Job. Schuld sind Gänsekeulen. Das Oberlandesgericht in Koblenz bestätigt nun, dass die Kündigung rechtens war. Hintergrund in dieser Sache war, dass der Mann seine Freundin einer städtischen Küche zur Verfügung stellte. Das alleine wäre aber nicht ausreichend gewesen. Die besagte Frau hat in einem städtischen Schwimmbad in der der Küche gekocht. Allerdings hat sie die Keulen, die dort zubereitet wurden, später in ihrem Lokal verkauft.
Nach Ansicht der Richter habe der Mann davon gewusst. Maßgeblich war auch, dass dieses nicht der erste Vorwurf war. So hatte er bereits im Vorfeld der Tochter seiner Freundin einen Nachhilfelehrer besorgt. Bezahlt wurde er auf Kosten der Stadtwerke. Auf Grund dieser Tatsachen erfolgten Ende 2010 und Anfang 2011 zwei fristlose Kündigungen. Der Gekündigte klagte sich nun durch alle Instanzen. Jedoch erfolglos. Das OLG ließ in dieser Sache keine Revision mehr zu. Der Kläger kann jedoch noch beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
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