Betriebsrat

| 11. Dezember 2014

Wenn sich Überstunden häufen, Kündigungen anstehen oder wichtige Neuerungen im Unternehmen durchgeführt werden sollen, dann betrifft das vor allem die Mitarbeiter. Damit sie eine Stimme bekommen und auch ihre Interessen Berücksichtigung finden, gibt es in Betrieben ab einer bestimmten Größe einen Betriebsrat. Er gilt als die Arbeitnehmervertretung in Unternehmen und stellt damit die Interessenvertretung der Angestellten dar. Bei einigen Entscheidungen der Unternehmensführung muss er deshalb konsultiert und seine Zustimmung eingeholt werden. Vor allem bei Entscheidungen, die viele Mitarbeiter betreffen, kann das der Fall sein: Arbeitszeitregelungen, Urlaubszeiten oder Entlohnungsdebatten sind klassische Beispiele für den Einflussbereich des Betriebsrates. Bereits ab fünf wahlberechtigten Angestellten kann ein Betriebsrat gegründet werden – auch wenn dieser dann nur aus einer Einzelperson besteht. Die Größe des Betriebsrats hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab. So besteht er ab 21 Angestellten zum Beispiel aus drei, ab 51 Mitarbeitern aus fünf Mitgliedern, usw. Zu den Aufgaben des Betriebsrats zählt unter anderem, die Einhaltung von betrieblichen Vorschriften und Gesetzen zu kontrollieren, die Beschäftigung im Betrieb zu fördern oder die Gestaltung der Arbeitsplatzumgebung zu verbessern.

Pflichten der Unternehmensleitung

Das Unternehmen hat die Pflicht, dem Betriebsrat die im vierjährigen Turnus stattfindenden Wahlen zu ermöglichen und Räume, Wahlurnen und alle anderen notwendigen Materialien zur Verfügung zu stellen. Auch müssen Angestellte für ihre Arbeit im Betriebsrat freigestellt werden. Der Betriebsrat muss weiterhin über alle mitarbeiterrelevanten Belange rechtzeitig und umfassend informiert werden

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Vielen Arbeitnehmern ist der Betriebsrat ein Dorn im Auge. Doch die Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung kann auch sehr fruchtbar sein. Wenn Unternehmensleitung und Betriebsrat in konstruktiven Debatten zu sinnvollen Entscheidungen kommen, dann werden diese auch von der gesamten Belegschaft getragen und führen im Endeffekt zu beidseitiger Zufriedenheit und einem gesunden Betriebsklima. Darüber hinaus haben Studien ergeben, dass Unternehmen mit Betriebsrat produktiver arbeiten und weniger Personalfluktuation zu beklagen haben. Gute Argumente also für einen Betriebsrat.

Bild: Michael/Flickr.