Arbeitszeugnis FAQ

| 28. Juni 2013

Nachdem wir uns intensiv mit Kündigungen beschäftigt haben, wollen wir uns in einer kleinen Reihe dem Arbeitszeugnis widmen. Dabei wollen wir dieses Thema aus beiden Blickpunkten betrachten. Zu einem aus Sicht der Arbeitnehmer und zum anderen aus Sicht des Arbeitgebers.  Wer als Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis erstellen will, muss dabei 2 wichtige Punkte erfüllen. Es muss wahrheitsgemäß und zum anderen wohlwollend ausfallen. Mit dem letzten Punkt hat der Gesetzgeber vor allem dem Arbeitnehmer massiv geschadet. So ist in den letzten Jahren der versteckte Code im Arbeitszeugnis gewachsen. Wohlwollende Formulierungen werden geschickt in ganz bestimmten Phasen versteckt. Der Satz klingt freundlich und positiv. Doch dahinter steckt eine eher schlechte Beurteilung. Viele Arbeitnehmer würden sich wünschen, dass ein Arbeitszeugnis endlich wieder ohne Fachlexikon gelesen werden kann. Mittlerweile gibt es ganze Branchen, die sich damit beschäftigen. Spezielle Agenturen verstecken professionell auch die schlimmsten Beurteilungen geschickt in wohlklingenden Sätze.

Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis hat. Er kann dieses Notfalls gerichtlich einklagen. Ob das jedoch sinnvoll ist, lässt sich in vielen Fällen bezweifeln. Die Qualität eines erzwungenen Arbeitszeugnisses entspricht in den wenigsten Fällen der Wahrheit. Doch dazu mehr in unseren einzelnen Punkten.

Qualifiziert und Einfach

Das sind die zwei Hauptbegriffe, wenn es um das Arbeitszeugnis geht. Es gibt sowohl das einfache als auch das qualifizierte. Im einfachen Arbeitszeugnis werden nur Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit gemacht und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses benannt. Hier kann der Arbeitgeber kaum etwas falsch machen. Der Arbeitnehmer kann damit allerdings auch wenig anfangen. Das qualifizierte ist dementsprechend bereits deutlich umfangreicher. Neben den obigen Daten enthält es vor allem Leistungsbeurteilungen, eine Verhaltensbewertung und abschließend in fast allen Fällen eine Gesamtbewertung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen.

Formvorschrift

Viele Formvorschriften existieren nicht. Grundsätzlich muss es auf dem normalen Geschäftspapier gedruckt werden. Das übliche Format ist dabei DIN A4. Das Datum, eine kurze Einleitung und die klare Tätigkeit müssen ersichtlich sein. Dabei sollten auch spezielle Fertigkeiten aufgeführt werden. Die zentrale Betonung liegt natürlich auf der Leistungsbeurteilung. Danach sollte das Sozialverhalten beurteilt werden.  Zum Abschluss können die Gründe für die Trennung erwähnt werden mit einer abschließenden Dankesformel. Die Unterschrift ist nun entscheidend. Erfolgt diese von einem Bearbeiter der unterer Hierarchie, wird das Zeugnis entwertet.

Wie lange dauert es

Für das Arbeitszeugnis gibt es pauschal keine besondere Fristsetzung. Dennoch sollten die meisten Arbeitgeber in der Regel innert 2 Wochen das Arbeitszeugnis ausgestellt haben. Längere Zeiten hingegen darf sich der Arbeitgeber jedoch ausdrücklich nehmen. Besonders dann, wenn Rationalisierungen oder Massenentlassungen anstehen/durchgeführt werden.

Was ist die Leerstellentechnik

Da ein Arbeitszeugnis wohlwollend, also nicht schlecht sein darf, haben Arbeitgeber in all den vielen Jahren ihre eigenen Codes entworfen. Die Leerstellentechnik gehört dazu. Im Arbeitszeugnis sind dann erkennbar einigen Punkte ausgelassen. Das kann sich auf den formellen Aufbau (siehe Formvorschrift)  oder den Inhalt beziehen. Die Gründe sind eindeutig. Entweder kannte der Arbeitgeber sich in der Gestaltung nicht aus, was jedoch eher unwahrscheinlich ist, oder er signalisiert damit anderen Personen, dass der Arbeitnehmer nicht wirklich wichtig war und seine Leistung als schlecht beurteilt wird.

Teilweise werden auch besondere Qualifikationen gar nicht erwähnt. Dafür aber vollkommen unwichtige Punkte aufgezählt. Im Klartext bedeutet das nichts anderes, als das der Arbeitnehmer über mangelhafte Kenntnisse verfügte. Der Fachbegriff hierfür nennt sich: Beredetes Schweigen.

Was ist die Reinfolgetechnik

Identisch mit der Leerstellentechnik verbindet sich auch die Reinfolgetechnik beim Arbeitszeugnis. So werden bestimmte Sachen einfach und bewusst falsch angeordnet.  Für künftige Arbeitgeber spricht das jedoch eine klare Sprache. Wichtige Aussagen befinden sich ganz unten, die weniger interessanten ganz oben. Eine deutliche Abwertung.

Bald mehr in unserem 2. Teil zum Arbeitszeugnis FAQ …