Arbeiten in Frankreich

| 24. November 2013

Wer nach einem Job für das Arbeiten in Frankreich sucht, sollte die Sprache beherrschen. Frankreich gilt als sehr nationalistisch. Auch wenn die meisten Franzosen deutsch oder englisch sprechen können, wird das Können der französischen Sprache erwartet. Ohne diese Voraussetzung werden Sie es beim Arbeiten in Frankreich schwer haben.

Arbeiten in Frankreich.- Für viele ein Traum!

Paris ist das Zentrum des Landes. Sowohl politisch als auch wirtschaftlich. Die Lage ist aber schwierig im Land. Weitere größere und attraktive Zentren sind: Lyon, Lille oder Marseille. Unternehmer haben derzeit schwer unter einer massiven Steuerlast zu kämpfen. Dadurch sind Arbeitsplätze enorm gefährdet. Deutsche Fachkräfte mit entsprechenden französisch Kenntnissen, haben gute Chancen auf einen Arbeitsplatz. Allerdings sind die französischen Arbeitnehmer sehr gut ausgebildet. Viele beenden bereits das Studium mit 23 Jahren. Zugleich funktioniert das Netzwerk zwischen Universitäten und Wirtschaft. Für ausländische Arbeitskräfte ist der Einstieg daher nicht immer einfach.

Arbeiten in Frankreich – Aufenthalt

Der Aufenthalt ist für Deutsche bzw. EU-Bürger problemlos möglich. Ein Personalausweis ist dafür vollkommen ausreichend. Dauert der Aufenthalt länger als 3 Monate, ist dieser bei der örtlichen Polizeipräfektur zu melden. Dazu ist in der Regel eine Bescheinung vom Arbeitgeber notwendig. Aber auch Selbstständige können Arbeiten in Frankreich. Hierzu ist ein Eintrag des Gewerbes im Handelsregister erforderlich.

Arbeiten in Frankreich – Grenzgänger oder direkter Umzug

Wer Arbeiten in Frankreich möchte, kann sich je nach Entfernung für den Status eines Grenzgängers entscheiden-. Die Versteuerung erfolgt dabei an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie allerdings als selbstständiger Arbeiten in Frankreich möchten, unterliegt die Besteuerung dem französischen Steuerabkommen. Wer als Grenzgänger tätig ist, muss jeweils bis zum 30. April eines jeden Jahres die sogenannte Einkommenserklärung für Non-Residents bei Centre des Impôts einreichen.

Arbeiten in Frankreich Anerkennung Beruf/Ausbildung

Handelt es sich um einen geregelten Beruf (wie z.B. Arzt, Architekt, Tierarzt, etc.) wird der Abschluss aus anderen EU-Staaten grundsätzlich voll anerkannt. Bei Berufen im Bereich: Rechtswesen, Bauwesen und Gesundheit ist dabei die Anerkennung durch eine offizielle Stelle notwendig. Weitere Auskunft bieten dafür die jeweiligen Ministerien oder Berufskammern.

Arbeiten in Frankreich – Job/Bewerbung

Wer Arbeiten in Frankreich möchte, kann sich direkt an die Euroberater bei der Arbeitsagentur wenden. Diese leitet alle Unterlagen weiter. Bewerbungsschreiben und Motivationsschreiben stehen im Vordergrund. Dabei sollte Ihr Lebenslauf chronologisch (rückwärts) nach Oberbegriffen geordnet sein. Zeugniskopien sind in der Regel nicht beizufügen. Auch Referenzen spielen nur eine sehr untergeordnete Rolle. Wichtig ist aber das Image und die Reputation der Hochschule. Ein Studium ist oft Voraussetzung für das Arbeiten in Frankreich. Neben diesen Punkten ist die Persönlichkeit und die eigene Selbstdarstellung sehr wichtig.

Das gesamte Arbeitsrecht ist durch die Gewerkschaft stark geprägt. An Urlaub stehen dem Arbeitnehmer 5 Wochen (30 Tage) im Jahr zu. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt nur noch erstaunliche 35 Stunden pro Woche. Zu dem Urlaubsanspruch kommen weitere 11 Feiertage hinzu.

Bild: Thommy Weiss; Katharina Wieland Müller  / pixelio.de