Wissenswertes zum Jahresabschluss

| 22. Juli 2014

Viele Selbstständige und die meisten Freiberufler nutzen die vereinfachte Buchhaltung. Diese erfolgt dann mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wahlweise könnte aber auch ein Jahresabschluss mit Bilanzierung gewählt werden. Doch was gehört zu einem Jahresabschluss überhaupt dazu.- Eine Frage, die wir nachfolgend einmal kurz klären wollen. Zunächst einmal ist Selbstständigkeit nicht gleich Selbstständigkeit. Hier bestehen unterschiedliche Arten. Ob Sie generell zu einem Jahresabschluss verpflichtet sind, hängt konkret davon ab, ob Sie Kaufmann sind. Als Kaufmann gilt derjenige laut HGB, der im Handelsregister eingetragen ist. Das kann auch der Fall bei einem Einzelunternehmen (oft an der Endung e.K.) zu erkennen.

Laut HGB sind Sie dann Kaufmann, wenn es die Tätigkeit es nach Art und Umfang des eingerichteten Geschäftsbetriebs erfordert. Die Entscheidung hängt aber fast immer davon ab, wie viel Umsatz und Gewinn Sie erzielen. Als Kaufmann (mit einer Firma, die im Handelsregister eingetragen ist) sind sie zu einem Jahresabschluss verpflichtet. Aber auch der KannKaufmann, der noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann sich freiwillig zum Jahresabschluss entscheiden. Dieses geschieht mit der Eintragung ins Handelsregister.

Jahresabschluss – Die Bestandteile

[Bild:Tim Reckmann/Flick.]Der Jahresabschluss hat im Endeffekt zwei Funktionen. Zu einem die Gewinnermittlung und zum anderen soll der Unternehmenswert dargestellt werden. Damit ist das zugleich auch der größte Unterschied zur EÜR. Bei der EÜR werden die Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss- und Abflussprinzip ermittelt. Der Abschluss mit Bilanzierung bietet aber auch die Möglichkeit, Investitionen wie Immobilien, Betriebsmittel oder Büroausstattungen einfacher zu erfassen. Dadurch kann zudem die Steuerlast gesenkt werden.

Um direkt Unternehmenswerte aufzulisten, werden die Konten gegenüber gestellt. Ein Teil bei dieser Buchführungsart ist die Gewinn- und Verlustrechnung GuV sowie eine Inventur. Zwar bieten sich damit für den Kaufmann größere Möglichkeiten, gleichzeitig steigt aber auch der Arbeitsaufwand. Der Jahresabschluss ist aber für alle Unternehmen sinnvoll, die häufig einen großen Investitionsbedarf haben. Wer immer wieder in teure Büroausstattung und Betriebsmittel investiert, sollte den Jahresabschluss der EÜR vorziehen.