Leiharbeiter nicht ohne Betriebsrat
Das auch der Betriebsrat im Entleiher Betrieb ein maßgebliches Verweigerungsrecht hat, zeigt ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht. Darin wird festgehalten, dass der Betriebsrat des Entleiher Betriebes den Einsatz von Leiharbeitnehmern dann widersprechen kann, wenn diese dort nicht nur für kurze Zeit eingesetzt werden sollen. Leiharbeiter: Rechtlicher Hintergrund Sofern ein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden ist, muss dieser… Mehr Lesen … »