Personalgespräche motivieren

| 18. November 2013

Personalgespräche sind bis heute oft mit einem negativen Touch versehen. Dabei können diese für beide Seiten sinnvoll und sogar motivierend sein. Wichtig jedoch für die Arbeitgeber-Seite ist dabei, offen und frei in das Gespräch zu gehen. Die Mitarbeiter sollten dazu ermutigt werden, auch offen Kritik und Verbesserungswünsche äußern zu dürfen. Dabei sollte der Vorgesetzte stets darauf hinweisen, dass jede Kritik hilfreich aufgenommen wird.- Und keinesfalls negativ zu verstehen ist. Personalgespräche sollten deshalb zwar mit einem gewissen Abstand, aber dennoch immer vertraut stattfinden.

Das Gespräch mit dem Chef kann motivieren aber auch genau das Gegenteil bewirken!

Wirkt das Gespräch zu steril, ist der Erfolg für beide Seiten meistens wenig motivierend. Und genau das ist ein wichtiges Detail. Können Chefs doch auch mit einem Personalgespräch motivieren. Im Grunde sollten beide Seiten offen und ehrlich miteinander sprechen. Schwächen und Stärken sollten hervorgehoben werden. Der Arbeitgeber sollte dabei aber auch den Mitarbeiter loben und motivieren können.- Nur so wird das Personalgespräch für die Arbeitnehmer zu einer bleibenden und positiven Erinnerung, die auch noch später motivieren kann.

Personalgespräche und der erste Schreck

Für viele Arbeitnehmer kommt mit der Einladung zu einem Personalgespräch auch gleich der erste Schreck. Vielen rutscht wortwörtlich das Herz in die Hose. In diesem Gespräch geht es vor allem um Beurteilungen und Feedback. Und diese sollten gegenteilig erfolgen. Viele Chefs sollten sich vor allem in einem behutsamen und sanften Ton üben. Schlussendlich sollen alle Beteiligten aus dem Gespräch neue Erkenntnisse mitnehmen. Vor allem sollten Arbeitnehmer motiviert werden. Ein Lob vom Chef, neben möglicher Kritik, ist oft viel mehr Wert als eine Gehaltserhöhung.

Immer noch stehen über 60 Prozent der Mitarbeiter einem Personalgespräch kritisch gegenüber. Das Meeting wird als willkürlich empfunden. Die Mitarbeiter sehen ihre tatsächliche Leistung oft als nicht gewürdigt an. Ist das der Fall, bleibt fast immer ein fader Nachgeschmack nach dem Gespräch. Dabei ist dieses Treffen zugleich die Chance, Mitarbeiter zu motivieren. Nur wer wirklich motiviert ist, wird auch mehr Leistung für das Unternehmen bringen.

Zielvereinbarung im Personalgespräch

Häufig verbinden viele Chefs mit dem Personalgespräch auch sogenannte Zielvereinbarungen. Hierbei sollten sich Arbeitnehmer bewusst machen, dass unterschriebene Zielvereinbarungen einen Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertrag darstellen. Damit werden Mitarbeiter verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Arbeitgeber aber auch (so sollte es sein), beim Erreichen, einen Boni auszuzahlen. Im Vordergrund solcher Zielvereinbarungen sollte daher klar und deutlich die konkrete Zielfestlegung sein. Statt schwammig formulierter Zusätze sollten diese für beide Seiten klar und verständlich sein. Mitarbeiter können daher grundsätzlich eigene Ideen und Vorschläge einbringen. Wird die Zielvereinbarung nicht verstanden oder erscheint diese zu weit gefasst, haben Arbeitnehmer jederzeit das Recht auf eine Anpassung. Vorausgesetzt: Sie haben die Zielvereinbarung noch nicht unterschrieben!

Gehaltserhöhung erfragen

Zugleich stellen die Personalgespräche natürlich auch eine optimale Möglichkeit da, um eine Gehaltserhöhung anzufragen. Das macht aber nur dann wesentlich Sinn, wenn die Beurteilung gut und mit nur wenigen Kritikpunkten ausgefallen ist. Mit der Tür ins Haus fallen sollten Arbeitnehmer dabei also nicht.

Personalgespräche sind Pflicht

Mitarbeiter dürfen sich den Personalgesprächen nicht entziehen. Das ist nur dann möglich, wenn es um andere Punkte gehen soll. Also zum Beispiel Änderungen im Vertrag oder beim Gehalt. Wer sich einem normalen Personalgespräch verweigert, riskiert unter Umständen sogar eine Abmahnung. Das Fernbleiben kann zudem im Wiederholungsfalle mit einer Kündigung geahndet werden. Diese Maßnahmen hat das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 606/08) in einem entsprechenden Urteil bestätigt.

Immer wieder kommen Arbeitnehmer zudem auf den Gedanken, beim Gespräch ein Tonband heimlich mitlaufen zu lassen. Hier sei jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass eine solche Maßnahme eine Kündigung sogar berechtigt. Aufzeichnungen dürfen nur in gegenseitigem Einverständnis erfolgen. Das gilt für beide Seiten.

 

Bild: Kathrin Antrak / pixelio.de; IFPRI-IMAGES/Flickr.