Lärmbelästigung im Büro

| 12. Juni 2014

Besonders in einem größeren Büro kommt es häufig zu Lärmbelästigungen, die in vielen Fällen keine Lappalie mehr sind. Dabei kann der Lärm aus unterschiedlichen Faktoren kommen. Neben dem Klingeln des Telefons, Klapper-Geräuschen und lautem Reden können aber auch Klimaanlagen zur Lärmbelästigung führen. In der Regel werden diese Punkte als Lappalie abgehackt. Doch auch wenn, die Lärmbelästigung nicht mehr wahrgenommen wird, bleiben psychische Spuren zurück, wie zahlreiche Studien immer wieder belegten. Selbst das Summen eines Radios kann für jemanden am Arbeitsplatz zu einer Lärmbelästigung werden. Lärm führt unweigerlich dazu, dass die Arbeitsqualität leidet beziehungsweise, dass sich das Arbeitsvolumen im Büro reduziert. Wissenschaftler und HNO-Ärzte fanden zudem raus, dass Lärm auch als Stressfaktor deutlich im Büro zugenommen hat.

Büro und Lärm als Stressfaktor

Techniker Krankenkasse/Flickr.

Die Lärmbelästigung hat im Büro in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Leistungsfähigkeit sinkt dann je Mitarbeiter um 10 – 15 Prozent ab. Zugleich bewirkt die Lärmbelästigung im Büro auch ein Ansteigen des Blutdrucks und kann Kopfschmerzen sowie Schlafstörungen erzeugen. Auch Magen-Darm-Beschwerden sind typisch für Lärmbelästigungen. Das Büro sollte bereits daher immer so geplant werden, dass Lärmbelästigungen vermieden werden können. In Großraumbüros ist das jedoch wesentlich aufwendiger. Häufig sind aber Stellwände und Teppiche gute Geräuschkiller, die es ermöglichen, die Lärmbelästigung im Büro ein wenig zu minimieren. Arbeitsplätze sollten immer mit ausreichend Abstand zueinander geplant werden. Pflanzen und zusätzliche Wände können ebenfalls den Lärm dämmen. Drucker können über eine WLAN Steuerung auch in abgetrennten Räumen untergebracht werden. Umso geringer die Lärmbelästigung im Büro ist, desto größer ist die Leistungsfähigkeit der Angestellten. Zugleich kann ein niedriger Schallpegel auch die Gesundheit aller Mitarbeiter im Büro schützen.

Doch wie laut sollte und darf es sein

Feste gerichtliche Grenzwerte oder Vorgaben gibt es für das Büro nicht. Die Durchschnittswerte sollten auf keinen Fall über 55 dB (A) liegen. Das entspricht in Etwa schon einem leisen Staubsauger. Dort wo hohe geistige Leistung erbracht werden muss, sollten die Werte deutlich darunter liegen.