Immer mehr Arbeitnehmer zocken

| 29. August 2019

Aktien, Daytrading, Online Casino … das sind nur einige der beliebtesten Möglichkeiten, um nach oder sogar bei der Arbeit zu entspannen. Immer mehr Arbeitnehmer zocken. Ob nun im Casino oder mit Onlinegames. Dabei wird immer häufiger direkt am Arbeitsplatz gespielt. Nicht etwa in der Pause. Sondern um schnell einmal abzuschalten oder wenn gerade keine Arbeit anliegt.

Doch Zocken ist keine Sache für Minuten. Zu Anfang klappt das noch sehr gut. Doch dann, wird es immer schwerer, sich vom Display zu trennen. Ein Casino Bonus ohne Einzahlung und anderes verlockt oft so sehr, dass wir die Arbeit darüber einfach vergessen. Es macht Spaß, lässt uns abschalten, der Stress fällt weg. Doch der Arbeitgeber sieht das nur ungerne.

Zocken im Büro – Was erlaubt ist

Immer mehr Angestellte lassen sich von Onlinegames und anderen verleiten. Doch wer nicht aufpasst, kann sogar eine Abmahnung riskieren. Dazu muss nicht einmal während der Arbeitszeit gespielt werden. Auch wer in der Pause ein Spiel einlegt, riskiert diese. Zum Beispiel dann, wenn dafür Software auf den PC geladen wird. Ohne eine Erlaubnis des Arbeitgebers darf das nicht erfolgen. Das gleiche gilt natürlich bei Online-Casino spielen.

Wer das Zocken und Spielen hingegen in der Pause durchführt, auf dem eigenen Gerät oder mit Erlaubnis des Arbeitgebers, hat nichts zu befürchten und kann sogar richtig abschalten. Der späteren Arbeit kommt das zu Gute.

Was nicht erlaubt ist

Anders sieht das natürlich aus, wenn mitten bei der Arbeit gespielt wird. Einige sagen, ich bleibe einfach länger. So oder so, werde ich meine Aufgaben erledigen. Erlaubt ist das jedoch nicht. Es sei denn, der Arbeitgeber hat dazu seine Erlaubnis erteilt. Erfolgt die Computernutzung aber privat bei der Arbeit –ohne Zustimmung- führt das im schlimmsten Fall zur Anmahnung und zur Kündigung. Dazu gehört aber natürlich nicht nur das Zocken als solches. Auch die Nutzung von Sozialen Netzwerken ist untersagt. Besonders dann, wenn die Nutzung die geschuldete Arbeitszeit laut Vertrag erheblich beeinträchtigt.

Um jeglichen Stress und Ärger zu vermeiden, sollte das alles nur in den Pausen erfolgen. Am besten mit dem eigenen Smartphone oder Tablet. Der PC darf nur dann dazu genutzt werden, wenn der Chef zugestimmt hat. Allerdings sollte auch hier ein Punkt beachtet werden. Laden Sie dadurch Viren auf den Computer des Chefs runter, zählt das vielfach als Fahrlässigkeit und kann unter Umständen ziemlich teuer werden.

Alternative zum Zocken am Arbeitsplatz

Sinnvoller ist es, lieber die Arbeit sorgfältig und genau zu erledigen. Häufig ist das Tagespensum dann eher erreicht und manche Chefs würdigen das damit, dass sie den Arbeitnehmer früher nach Hause senden. So kann der Mitarbeiter dann zu Hause in aller Ruhe spielen und zocken, ohne dass er eine Abmahnung gefährdet.

Bild: Rainer Sturm – Pixelio