Es gibt viele Gründe, aus denen sich Arbeitnehmer für eine Kündigung entscheiden: Frust im Job, ein besseres Angebot, oder einfach Lust auf Veränderung. Für alle gilt es aber, einige Regeln und Tipps zu befolgen, damit die Kündigung nicht nur rechtlich einwandfrei abläuft, sondern auch das Verhältnis zum Arbeitgeber möglichst gut bleibt. Denn wer will schon mit einem unangemessenen Abgang für schlechte Stimmung sorgen?
Rechtliche Grundlagen für die Kündigung
Vor der schriftlichen Kündigung ist es ratsam, den Chef schon im einem Vorabgespräch über den geplanten Unternehmensaustritt und die Gründe dafür zu unterrichten. So trifft die Kündigung den Vorgesetzten nicht aus heiterem Himmel und er kann bereits frühzeitig mit der Neuplanung und Stellenausschreibung beginnen. Die Kündigung selbst muss dann immer schriftlich eingereicht werden. Das bedeutet, das eine E-Mail oder ein Fax nicht ausreichend sind. Auch sollten sich Arbeitgeber den rechtzeitigen Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber quittieren lassen, auch wenn das nicht rechtlich vorgeschrieben ist.
Zu den rechtlichen Grundlagen für eine Kündigung zählt hingegen die Einhaltung von Fristen. Die Kündigungsfrist ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. Sollte dies nicht der Fall sein, dann tritt die gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft, laut der Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats die Kündigung einreichen können. Wer aus seinem Arbeitsvertrag zu früh austreten möchte, der riskiert unter Umständen saftige Vertragsstrafen.
Arbeitgeber, die bei ihrer Kündigung noch Resturlaub zur Verfügung haben, müssen diesen eigentlich vor Unternehmensaustritt und im laufenden Kalenderjahr nehmen. Wenn das zeitlich nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber die restlichen Urlaubstage aber auszahlen.
Freundlicher Abgang und gewissenhafte Übergabe
Auch wenn man den Arbeitgeber aus Frust, oder wegen eines schlechten Betriebsklimas verlassen möchte, sollte man immer darauf achten, einen möglichst freundlichen Abgang hinzulegen. Wer am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nur eine Kündigung einreichen, sondern auch mit dem Chef abrechnen will, der schadet sich am Ende nur selbst. Besser ist es, als guter und freundlicher Mitarbeiter im Gedächtnis zu bleiben, denn die Arbeitswelt ist mitunter kleiner als man denkt und ein schlechter Ruf eilt einem schnell voraus. Das kann natürlich auch zukünftige Arbeitgeber negativ beeinflussen.
Ebenso ist eine gewissenhafte Übergabe nach der Kündigung wichtig, damit man nicht nur Chaos und Verwirrung in dem Unternehmen hinterlässt. Deshalb sollten laufende Projekte nach Möglichkeit noch abgeschlossen werden. Sollte schon ein Nachfolger für den Posten bestimmt sein, können in gemeinsamen Besprechungen und während der Einarbeitungszeit wichtiges Wissen weitergegeben und die grundlegenden Abläufe besprochen werden. Das hinterlässt einen guten Eindruck und sorgt für einen reibungslosen Übergang.
Sicher gehen mit der Kündigung
Grundsätzlich ist es zu empfehlen, die Kündigung erst dann einzureichen, wenn der neue Job schon sicher und der Vertrag idealerweise bereits unterzeichnet ist. So hinterlässt man mit einer ordentlichen Kündigung nicht nur einen guten Eindruck beim vorherigen Arbeitgeber, sondern kann auch mit dem beruhigenden Gefühl gehen, bereits etwas Neues in der Tasche zu haben.
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