Betriebsrat entlassen

| 23. September 2015


Der Betriebsrat lahmt oft die Entscheidungen und führt zu einem konkreten Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Ländern. Dabei stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen ein Arbeitnehmer, der auch als Betriebsrat tätig ist, entlassen werden kann. In der Regel unterliegen die Betriebsräte einem besonderen Kündigungsschutz. Es muss schon ein schwerwiegender Grund vorliegen, der es ermöglicht, den Betriebsrat entlassen zu können. Generell gilt, dass ordentliche Kündigungen gegenüberdiesem Personenkreis unzulässig sind. Allerdings ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

Beispiele Betriebsrat entlassen

Für eine außerordentliche Kündigung muss eine schwere Verletzung durch den Arbeitnehmer vorliegen. Der Nachweis ist nicht immer einfach. Als Möglichkeiten kommen zum Beispiel erhebliche Urlaubsüberschreitungen, Unterschlagungen oder Diebstahlshandlungen in Frage, die in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Aber auch tätliche Angriffe in der Firma oder Arbeitsverweigerungen sind Gründe, um den Betriebsrat entlassen zu können. Kommt es jedoch zu krankheitsbedingten Fehltagen, reichen diese in der Regel für eine außerordentliche Kündigung nicht aus.

Betriebsrat entlassen und die Abmahnung

Ob tatsächlich eine Abmahnung für eine außerordentliche Kündigung erforderlich ist, hängt von dem Verstoß ab. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der die Kündigung und den Betriebsrat entlassen auch ohne Abmahnung erfolgen. Bereichert sich dieser zum Beispiel zum eigenen Vorteil durch Firmenmaterial, gilt das automatisch als schwerwiegender Verstoß.

Ebenso kann eine Verdachtskündigung ausreichen, um einen Betriebsrat entlassen zu können. Liegt der dringende Verdacht einer strafbaren Handlung vor, kann das für eine außerordentliche Kündigung ausreichend sein.

Amtspflichtverletzung – Betriebsrat entlassen

Auch eine Amtspflichtverletzung kann eine Kündigung mit sich führen. Verstößt der Betriebsrat also gegen seine Amtspflicht, reicht das bereits für eine außerordentliche Kündigung aus. So würde es ausreichen, wenn der Betriebsrat geschäftliche Geheimnisse verrät. Neben der außerordentlichen Kündigung können Arbeitgeber damit auch gleichzeitig eine Amtserhebung betreiben. Sollte die Kündigung aus welchen Gründen auch immer scheitern, kann der Arbeitgeber zumindest in vielen Fällen die Amtsenthebung durchsetzen. Ein Jahr beträgt dann noch das nachwirkende Kündigungsschutzrecht. Danach kann der Arbeitnehmer mit einem berechtigten Grund normal gekündigt werden.


Bild: serzhile-Flickr.