Betriebsbedingte Kündigung 4/6

| 21. Juni 2013

Die Betriebsbedingte Kündigung muss ebenfalls unterschiedliche Punkte erfüllen. Zunächst einmal muss diese aus wichtigen, betriebsbedingten Erfordernissen erfolgen. Ein Kündigungsgrund bei der betriebsbedingten Kündigung ist dann vorhanden, wenn inner- oder außerbetriebliche Gründe vorgebracht werden können. Zum Beispiel ein drastischer Umsatzrückgang oder ein Auftragsmangel. Der Arbeitgeber hat jedoch immer zu prüfen, ob anstelle der betriebsbedingten Kündigung nicht auch andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Besteht eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, greift eine betriebsbedingte Kündigung nicht. Kann zum Beispiel ein ungleichwertiger Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden, hat dieser Vorrang.

Soziale Aspekte müssen ferner beachtet werden. Die betriebsbedingte Kündigung darf zunächst nur die treffen, die noch nicht zu lange im Unternehmen sind. Auch Unterhaltspflichten, Lebensalter und Gesundheit müssen bei einer betriebsbedingten Kündigung berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen allerdings dann, wenn die Person im betrieblichen Interesse benötigt wird. In diesem Fall gilt die soziale Regelung nicht. Oft handelt es sich um Leistungsträger, die über Fachwissen und gute Qualifikationen verfügen. Es können aber auch Arbeitnehmer sein, die für einer ausgewogene Personalstruktur benötigt werden. Sie können jederzeit Auskunft über die Gründe verlangen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen diese Auskunft zu gewährleisten. Die Auskunftsdaten sind dabei sogar weitreichend. Sie haben Anspruch auf Einblick in die Sozialdaten. Das bezieht sich sowohl auf das Lebensalter als auch auf die Betriebszugehörigkeit. Auch das betriebliche Interesse muss offengelegt werden. Sind die Angaben des Arbeitgebers zweifelhaft, können Sie unter Umständen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Zuvor sollten Sie jedoch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Situation erörtern.

Lesen Sie bald mehr:
Teil 2: Kündigungsfristen  
Teil 3: Besonderer Kündigungsschutz  
Teil 4: Betriebsbedingte Kündigung 
Teil 5: Aufhebungsvertrag 
Teil 6: Ich kündige 

 

Artikelbild S. Hofschläger, pixelio.de