Berlin als Startup-Hauptstadt

| 26. November 2014

Unsere Hauptstadt hat es nicht einfach. Missmanagement in der Politik, ein Flughafen, der nur von Skandalen überschüttet wird, ein fast bankrotter Haushalt und eine ohnmächtige Politik, die keinen Rat weiß. Nun jedoch möchte man zumindest die Stadt als wirtschaftlichen Standort neu stärken. Berlin gilt ja schon seit langem als In-Stadt für Startups aus den Bereichen Mode und Kreativwirtschaft. Andere Branchen zog es aber bislang eher in andere Metropolen. Das soll nun mit einer neuen Initiative geändert werden. Zusammen mit zahlreichen Partnern aus der Wirtschaft hat das Land Berlin die „Berlin Startup Unit“ ins Leben gerufen. Gemeinsam mit namhaften Partnern aus Politik und Wirtschaft soll damit der Status als Gründermetropole weiterentwickelt werden.

Viele Bausteine sollen zum Erfolg führen

Die Berlin Startup Unit soll in Kooperation mit weiteren Partner einen Startup-Service anbieten. Dabei geht es nicht nur um Venture-Capital, sondern auch um Schaffung der Infrastruktur. Gründercampus, starke Vernetzung mit Wirtschaft und Kapital als auch einer stetigen Internationalisierung. Vor allem soll das frühe Gründen aus den Hochschulen soll deutlicher unterstützt werden als bisher. Mehr Informationen dazu gibt es direkt bei Berlin-Partner.

Jugendschutz immer wichtiger

Interessant in diesem Zusammenhang, das der Jugendschutz oft vernachlässigt oder gar vergessen wird. Doch immer mehr Startups, die im Internet agieren, benötigen einen Jugendschutzbeauftragten. Das gilt zum Beispiel immer dann, wenn der Content oder Bilder jugendgefährdend sein könnten. Das wäre schon dann der Fall, wenn ein Kinofilm vorgestellt wird, der mit einer Altersvergabe verzeichnet ist oder ein Kleinanzeigenmarkt angeboten werden, bei denen vielleicht auch Spielzeuge für Erwachsene oder eine Partnerschaftsvermittlung inseriert.  Schon in diesen Fällen, muss ein Jugendschutzbeauftragter gestellt werden. Dieser Irrsinn ist aber wohl einmalig in Deutschland und wird teilweise auch heftig kritisiert. Dennoch ändert das nichts an den gesetzlichen Rahmenvorgaben.