Arbeitszeugnis FAQ 3

| 1. Juli 2013

Nun befinden wir uns bereits im 3. Teil. Viele wichtige Punkte rund um das Arbeitszeugnis haben wir bereits angesprochen. Dabei sind interessante Informationen für beide Seiten eingeflossen. Wir möchten aber zuvor noch einmal mit folgendem Punkt auf den 2. Teil anknüpfen.

Lohnt sich eine gerichtliche Klage

Das ist ein sehr schwieriger Punkt. Eine gerichtliche Klage verursacht Kosten. Zu einer freundschaftlichen Versöhnung wird das Urteil nicht führen. Einige Arbeitsgerichte bearbeiten die Klagen mittlerweile sehr schnell. Dennoch kann sich das Urteil, was in diesem Fall immer klar für den Arbeitnehmer (es sei denn die Verjährungsfrist ist abgelaufen) erfolgt, lange hinziehen. Die Kosten für den Anwalt haben Sie in der ersten Instanz zu bezahlen. Die Praxis hat gezeigt, dass viele Arbeitgeber nach dem Urteil trotzig reagieren und lieber eine Strafe bezahlen. Das bedeutet, entweder sie verzögern weiterhin das Arbeitszeugnis oder es wird absichtlich schlecht ausgestellt. In beiden Fällen müssten Sie erneut aktiv werden. Sie würden in beiden Fällen sicherlich Recht bekommen. Dennoch vergeht bis dahin viel Zeit.

Aus diesem Grunde sollte versucht werden eine einvernehmliche Lösung zu finden. Einige gute Anwälte versuchen daher im persönlichen Gespräch, mit dem Arbeitgeber die Lage zu klären. Noch bevor das Gericht angerufen wird. Auch kann es passieren, falls sich andere Arbeitgeber bei ihrem vorherigen persönlich erkundigen, das sie dort negative Auskünfte erhalten. In den meisten Punkten ist das Recht ganz klar auf der Seite des Arbeitnehmers. Dennoch nehmen viele Arbeitgeber Strafen bewusst in Kauf.

Mein Arbeitszeugnis gefällt mir nicht

Ein Thema, das immer wieder zu hitzigen Diskussionen führt. Wohlwollend bedeutet, das Zeugnis darf nicht schlecht sein. Aber es darf Schwächen und Probleme eines Arbeitnehmers deutlich aufzeigen. So lassen sich unterschiedliche Auffassungen praktisch in drei Unterteilungen eingliedern.

Das Arbeitszeugnis kann Mängel erhalten, die abgestellt werden müssen. Arbeitnehmer und –Geber haben eine unterschiedliche Auffassung von Einschätzung und Leistung, das in vielen Fällen kein angreifbarer Mangel. Oder der Auflistung und Form der Aufgaben und Leistungen in dem nach rechtlicher Sicht angemessenen Umfang. Das wiederum kann ein einklagbarer Punkt sein. Bevor Sie sich allerdings mit Ihrem Chef auseinandersetzen, sollten Sie das Arbeitszeugnis einer kompetenten Person zur Beurteilung vorlegen. Das könnte zum Beispiel ein Rechtsanwalt sein. Im Internet lassen sich aber auch Agenturen finden, die ein Arbeitszeugnis auf die besagten Punkte prüfen. In der Regel sind die Kosten dafür überschaubar.

Sind Mängel festgestellt, sollte zunächst ein Gespräch mit dem Arbeitgeber erfolgen. Sie können ihm eine Nachfrist setzen. Führt dieses jedoch zu keiner Einigung, können Sie beim zuständigen Arbeitsgericht einen Antrag auf Zeugnisberichtung einreichen. Die eigentliche Erfolgsaussicht hängt dann aber von vielen Faktoren ab. Arbeitgeber haben grundsätzlich einen Ermessungsspielraum. Wie weiter dieser im Einzelnen reichen kann, wird von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich beurteilt. Als Arbeitnehmer sind Sie sogar nach rechtlicher Ansicht verpflichtet, eine durchschnittliche Leistung zu erbringen. Sie sind daher zunächst beweispflichtig. Argumente und Beweislagen sollten gründlich beurteilt werden. Die Gefahr, das Ihre Klage abgewiesen wird ist hoch.

Bald mehr in unserem 4. Teil zum Arbeitszeugnis FAQ …