Kündigung illegaler Download

| 15. Januar 2014

Das am Arbeitsplatz häufig auch aus privaten Gründen eine Nutzung von Internet und Co. stattfindet, ist beinahe unumgänglich. Auch wenn der Arbeitgeber dieses jedoch praktisch unterbinden könnte, wird die private Nutzung zumeist in einem gewissen Rahmen gebilligt. Problematisch wird es aber dann, wenn dieser Rahmen überschritten wird. Ob das aber zu einer Kündigung letztlich führt, lässt sich nur im Einzelfall ergründen. Im vorliegenden Fall hatte ein Mitarbeiter nicht nur das Internet für private Zwecke genutzt, sondern zugleich auch illegale Downloads vorgenommen. Was dann folgte, war die Kündigung. Im Großen und Ganzen würde man die Angelegenheit als klaren Fall bezeichnen wollen. Allerdings konnte in der konkreten Fall Lage, eben kein eindeutiger Beweis erfolgen. Es bleibt lediglich bei einem Verdacht. Und ein Verdachtsmoment, ohne konkrete Zeugen oder Beweise reicht im Regelfall für eine Kündigung keinesfalls aus.

Kündigung auf Verdacht

Bei dem Mitarbeiter handelte es sich um einen Informationstechniker im Bereich der Funk- und Telefontechnik. Der Angestellte befindet sich zudem häufig im Außendienst. Bei einer Kontrolle fand man auf seinem Rechner sowohl illegale Downloads von Filmen als auch Musiktitel. Der PC wurde überwiegend nur von ihm genutzt. Für den Arbeitgeber waren das ausreichend Details, um den Informationstechniker zu kündigen. Der Mitarbeiter nahm das jedoch nicht ohne Weiteres hin und zog mit einer Klage gegen die Kündigung vor Gericht.

Es passiert sogar recht häufig, dass Mitarbeiter aufgrund von Verdächtigungen und oft wenigen Beweisgrundlagen gekündigt werden. In solchen Fällen ist es für die Betroffenen notwendig, sich an eine fachkundliche Person zu wenden. Rechtsanwälte, die auch spezialisiert sind auf Arbeitsrecht, wie zum Beispiel die Kanzlei GSSR (unter www.gssr.de zu erreichen), können hierbei bereits für die nächsten Schritte alles Erforderliche einleiten. Denn nicht immer ist eine Kündigung wirklich einwandfrei.

Kündigung nicht rechtens

Das musste auch der Arbeitgeber spüren. Das Arbeitsgericht sah die Schuld des Mitarbeiters keinesfalls als erwiesen an. Zwar nutzt dieser den Rechner fast überwiegend selbst, dennoch hätten auch andere Mitarbeiter ohne große Schwierigkeiten den Download von seinem Rechner einfach vornehmen können. So entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (siehe auch Az. 13 Sa 596/13), das eine Verdachtskündigung ohne konkrete Beweisgrundlage nichtig und somit unwirksam sei. Eine Kündigung hätte also nicht ohne Weiteres erfolgen dürfen.

Immer wieder Fehler in einer Kündigung

Zahlreiche Kündigungen sind fehlerhaft. Diese muss nicht unbedingt nur in der Begründung liegen, sondern können auch bei der Fristsetzung oder in anderen Formvorschriften zu suchen sein. Daher sollten Betroffene immer einen Rechtsanwalt aufsuchen, um bei einer gerichtlichen Intervention die Chancen abzugleichen. Nur so lässt sich erkennen, ob tatsächlich Erfolgsaussichten im jeweiligen Fall bestehen.

Bild: pauline / pixelio.de