Steueranreize für Investoren

| 9. November 2016

Investoren könnten möglichweise bald für ihr Engagement bei Startups belohnt werden. Geldgeber, die mit dem eigenen Kapital bei Gründern einsteigen, könnten die Verluste steuerlich geltend machen. Die geplante Verrechnungsmöglichkeit auf Verluste soll aber nur für Wagnis- und Risikokapital gelten. Die Förderung für Investoren würde ersten Hochrechnungen den Staat bis zu 600 Millionen Euro im Jahr kosten. Die angelaufenen Verluste sollen auch dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn ein Wechsel der Anteilseigner erfolgte. Bislang war es so, das nicht genutzte Verluste, wenn sich die Eigentümerstrukturen änderten, verfielen. Hintergrund dieser Regelung: Spekulationen mit Unternehmen sollten verhindert werden. Nun ist es so, dass diese Verluste weiter bei der Steuer berücksichtigt werden, sofern das Unternehmen erhalten bleibt bzw. eine anderweitige Nutzung ausgeschlossen ist. Das dürfte vielen Investoren, die in Startups investieren, entgegenkommen.

Reform bietet besseren Zugang für Startups

Für Gründer könnten diese Reform einen besseren Zugang zu dem privaten Wagniskapital bedeuten. Die Verluste können also nun auch dann geltend gemacht werden, wenn ein Wechsel oder eine weitere Neuaufnahme bei den Anteilseignern erfolgt, wobei der bestehende Geschäftsbetrieb unverändert erfolgen muss. Der bereits genehmigte Gesetzentwurf gilt rückwirkend zum 01. Januar 2016. Mit diesen Rahmenbedingungen sollen Investoren wieder für Wagniskapital ermuntert werden. Kapital, das viele Unternehmen dringend für Wachstum benötigen. Es zeigt aber auch, dass immer mehr Gründer nicht mehr auf die klassischen Banken setzen, denen das Risiko ohnehin bei Startups zu groß wäre.

 

Bildquellenangabe: Konstantin Gastmann  / pixelio.de