Hat ein Arzt eine Mutter-Vater-Kind-Kur verordnete, müssen Sie als Arbeitnehmer dafür keinen zusätzlichen Urlaub nehmen. Viel mehr ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, Sie für die Länge des Kur Aufenthaltes freizustellen.
Kur mit vollem Gehalt
Hat der Arzt erst einmal die Kur verschrieben, bleibt dem Arbeitgeber nichts anderes übrig, als seinen Arbeitnehmer freizustellen. Nach § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz muss er dabei auch das volle Gehalt weiterhin bezahlen. Von der rechtlichen Bewertung sei eine Kur genauso wie ein Krankenhausaufenthalt zu bewerten.
Dennoch sollten Sie Ihren Vorgesetzten oder die zuständige Personalabteilung frühzeitig informieren. Am besten direkt dann, wenn die Krankenkasse die Kur genehmigt an. Ist die Kur genehmigt worden, verbleiben Ihnen durchschnittlich vier Monate Zeit, um sie anzutreten.
Mutter-Vater-Kind-Kuren werden immer beliebter
Kuren werden aber nicht einfach so angeordnet. Schon gar nicht Mutter-Vater-Kind-Kuren. Jedes Jahr stimmt die Krankenkasse mehr als 80.000 solcher Kuren zu. Etwas über 50 Prozent nehmen dabei an den Kurangeboten des Müttergenesungswerks teil.
Ein Anspruch auf die Mutter-Vater-Kind-Kuren besteht in der Regel dann, wenn eine Krankheit droht oder diese bereits eingetroffen ist. Ärzte verordnen die Mutter-Vater-Kind-Kuren heute gerne bei Erschöpfungszuständen. Chronische Schmerzen sind ebenfalls ganz oben auf der Liste zu finden. Anspruch besteht für diese Kur sowohl bei Mutter als auch beim Vater. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass mehr als 95 Prozent der Teilnehmer Frauen sind. Auch für dieses Jahr werden von den mehr als 80.000 genehmigten Kuren, vorwiegend Mütter erwartet.
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