Kündigungsschutzklage

| 1. November 2016

Wird einem Arbeitnehmer der Arbeitsplatz gekündigt und ist dieser der Meinung, dass dies nicht rechtens ist, weil keine Schuld vorliegt, dann reicht der Arbeitnehmer am besten schnellstmöglich eine Klage bei einem zuständigen Arbeitsgericht ein. Anzuraten ist eine anwaltliche Vertretung, doch auch ohne Anwalt möglich. Für diesen Fall würde eine Rechtsantragsstelle bei der Formulierung eines Antrages helfen. Im folgenden Schritt kommt es zu einem Kündigungsschutzverfahren. Solch eine Kündigungsschutzklage richtet sich nach dem geltenden Arbeitsrecht und vorhandenen Entscheidungen zu vorangehenden Fällen. Es gibt vielfältige Konstellationen und Problemstellungen, die möglicherweise vor Gericht zu klären sind.

Die Kosten für eine Kündigungsschutzklage

Natürlich entstehen durch solch ein Verfahren Kosten. Diese Kosten trägt jedoch nicht der Arbeitgeber. Laut § 12 des Arbeitsgerichtsgesetzes gilt dies auch, wenn der Kläger im Recht gegen seinen Arbeitgeber ist. Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Fall überaus wichtig. Eine Alternative für bedürftige Menschen, deren Klage eine Erfolgsaussicht trägt, besteht in der Prozesskostenhilfe, die bei einem Gericht beantragt werden kann. Dann würden für eine Kündigungsschutzklage einige der Kosten erstattet werden.

Vertretung durch einen Anwalt in der Kündigungsschutzklage

Nicht jeder Kläger nimmt einen Anwalt. Jedoch ist der Arbeitgeber durch einen Anwalt vertreten. Nach dem § 11 a Arbeitsgerichtsgesetzes kann jedoch ein Anwalt beigeordnet werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Gewerkschaft oder ein Arbeitgeberverband den Arbeitnehmer nicht vertreten kann. Bei einer Kündigungsschutzklage gilt für die Prozesskostenhilfe dieselbe Grundlage, wie für eine allgemeine Prozesskostenhilfe.

Bedingungen für eine Kündigungsschutzklage

Es gibt zahlreiche Gründe für eine Klage und einige Fälle wurden bereits mit einiger Strenge entschieden. Aus diesem Grund sollte ein Arbeitnehmer nicht unter allen Umständen klagen wollen und versuchen zu klagen. Ein Anwalt berät daher zuerst den Arbeitnehmer und schätzt dessen Erfolgsaussichten ein. Dann wird eine Klageschrift handschriftlich und in deutscher Sprache verfasst. Diese ist dann noch zu unterschreiben, wobei eine Sammelklage ebenso möglich ist. Es gibt zahlreiche Details, mit denen ein Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage noch konfrontiert wird. Es geht dann um eventuelle Abfindungen, um Urlaubsabgeltungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitspapiert und auch um eine Ausgleichsquittung. Beispielsweise kann ein qualifiziertes Zeugnis mit allen wichtigen Details verlangt werden, das ordentlich formuliert ist. Ein Arbeitnehmer, der keinen Urlaub nehmen konnte, hat ein Recht auf eine Abgeltung. Und zu guter Letzt kann ein Arbeitnehmer mitten im Verfahren bereits einen neuen Arbeitgeber gefunden haben. Und vielleicht trotz eines Erfolges in einer Kündigungsschutzklage kann ein Arbeitnehmer seinem alten Arbeitgeber auch eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verweigern.

 

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