In die Selbstständigkeit 1/2

| 4. November 2013

Was sollten Sie beachten. Gründerzuschuss. Arbeitsagentur

Wer eine gute Idee oder ein neues Produkt hat, spielt oft mit dem Weg in die Selbstständigkeit. Dabei sollte die Gründung immer gut überlegt sein. Wer sich zuvor in einem normalen Arbeitsverhältnis befand, wechselt nun in unsichere Verhältnisse. Mehr Verantwortung, höhere Arbeitszeiten und ein größeres Risiko sind die Folge. Lohnen kann sich das allemal. Ideen und Kreativität können eingebracht werden. Geht alles gut, erweist sich die Selbstständigkeit auch irgendwann finanziell als Erfolg. Doch bis dahin lauern viele Gefahren. Leben zudem auch Kinder im Haushalt, sollte der Weg in die Selbstständigkeit genau überlegt und geplant werden. Alles beginnt bei Gründern mit dem Businesskonzept. Auch bei reinen Internetgründungen sollte ein Konzept für die Selbstständigkeit vorliegen. Dieses ist zugleich auch Voraussetzung für Förderungen und Subvention. Vermeiden Sie zunächst übereilte Schritte. Planen Sie genau. Handelt es sich um neue Ideen oder Produkte, denken Sie an die Verschwiegenheit. Umso mehr von Ihrer Idee wissen, desto größer ist das Nachahmungsrisiko.

Gründerzuschuss: Die Arbeitsagentur beteiligt sich mit einigen Tausend Euro

Selbstständigkeit – Arbeitsagentur & Gründerzuschuss

Auch die Arbeitsagentur bietet finanzielle Hilfen für den Einstieg und zum Überbrücken der ersten Zeit in der Selbstständigkeit. Dabei fallen jedoch die Bedingungen immer sehr unterschiedlich aus. Zum anderen hängt es vielfach auch davon ab, welcher Sachbearbeiter Ihre Anfrage bearbeitet. Bei vielen Gründern schneidet die Arbeitsagentur jedoch nur mangelhaft in diesem Bereich ab. Fehlende Kompetenz und Fehleinschätzungen werden besonders kritisiert. Ausschlaggebend für die Arbeitsagentur ist aber ebenfalls das Konzept. Der Gründerzuschuss ist bereits im Jahre 2006 entstanden und ist heute ein wichtiges Instrument für Selbstständige. In der Regel wird er in den ersten 9 Monaten nach der Gründung ausgezahlt und entspricht dem Niveau vom Arbeitslosengeld I. Es erfolgt aber ein Aufschlag um die 300 – 350 Euro. Nach dieser Zeit wird in der 2. Phase der Gründerzuschuss mit einer Pauschale für 6 Monate weiter gezahlt. Insgesamt geht es dabei um einige Tausend Euro, die über den Gründerzuschuss ausgezahlt werden können. Weitere Förderungen sind möglich.

Gründerzuschuss Vorteil:

  • Sie dürfen beim Gründerzuschuss beliebig viel dazuverdienen
  •  Eine Rückzahlung muss nicht erfolgen
  •  Befreit vom Progressionsvorbehalt

Anspruch auf den Gründerzuschuss besteht immer dann, wenn noch mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld I oder eine vergleichbare Leistung zusteht. Gleichgestellt sind beim Gründerzuschuss dabei auch die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Grundlegend müssen Sie innert einer Frist von 2 Jahren mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Weitere Bedingungen zum Gründerzuschuss finden Sie direkt bei der Agentur: Gründerzuschuss (arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Hinweise-Hilfen-Existenzgruendung.pdf)

Das sollten Sie beachten
Reichen Sie den Businessplan bei der Arbeitsagentur immer mit einer positiven Stellungnahme einer fachkundigen Stelle ein. Das fördert eine schnellere Bearbeitung und Annahme. Folgende Unterlagen sollten immer dem Antrag beiliegend sein.

  • Konzept des Gründers
  • Stellungnahme fachkundiger Stelle
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse
  • Gewerbeanmeldung/Anmeldung Finanzamt (Freiberufler)
  • Genehmigungen und Nachweise (bei Genehmigungspflichten Tätigkeiten)
  • Nachweis über Fähigkeiten (Seminare, Fortbildungen, etc.)
  • Nachweis von Eigenmitteln/Finanzierungszusagen

Weitere Unterlagen können im Einzelfall verlangt werden.

Häufige Ablehnungsgründe
Gründer erleben immer wieder auch Ablehnungen bei der Arbeitsagentur. Grund hierfür ist teilweise die fehlende Sachkenntnis. Viele Sachbearbeiter prüfen die Businesspläne nur oberflächlich. Fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten führen bei dem Antrag der Gründer ebenfalls häufig zu einer Ablehnung. Hierbei hat die Agentur einen weitreichenden Ermessungsspielraum, der sehr individuell ausgelegt werden kann.

Sollte der Gewinn aus Ihrer Selbstständigkeit jedoch von Anfang ausreichen, um die notwendigen Kosten zu decken, lehnt die Arbeitsagentur ebenfalls gerne ab. Zur Ablehnung kann auch eine gemeinsame Gründung mit einem Partner führen, wenn Ihr Anteil unter 50 Prozent liegt.

Andere Gründe sind:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I weniger als 90 Tage Restzeit
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld II liegt nicht vor
  • Der Gründer will den Sitz im Ausland
  • Fehlende Genehmigungen
  • Selbstständigkeit beträgt weniger als 15 Stunden pro Woche
  • Antragsteller ist bereits über 65Jahre alt

Mit der Fortsetzung blicken wir auf weitere Finanzierungsmodelle.

 

Bild: Benjamin Klack/pixelio.de; Petra Bork/pixelio.de