Was bedeutet ein partiarisches Darlehen? Wo sind die Risiken? Wir klären auf.
Immer öfters bieten die Crowd-Plattformen das partiarische Darlehen für Investoren an. Vielfach dient es dazu, die strengen gesetzlichen Auflagen zu umgehen. Verkauft wird es im Crowdfunding aber gerne als Vorteil für alle Seiten. Die meisten Anbieter verfügen dabei über keine BaFin Zulassung. Ansonsten müssten die Crowd-Plattformen aber 100.000 Euro bei einer stillen Beteiligung höhere Auflagen erfüllen.
Für Gründer kann ein partiarisches Darlehen sinnvoll sein. Aber für Investoren?
Partiarische Darlehen ohne Kontrolle
Das partiarische Darlehen ist flexibel und benötigt in vielen Fällen keine Kontrolle durch den Gesetzgeber. Die Plattform braucht keine zusätzliche Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz. Für Investoren kann sich damit das Risiko erhöhen. Eine Prospektpflicht, wie bei der stillen Beteiligung ab gewissen Summen entfällt. Ein Teil der Haftung entfällt ebenfalls (für die Plattform). Für Gründer und Plattform ist das partiarische Darlehen durchaus ein Vorteil. Er erspart Auflagen und schränkt die Möglichkeiten der Investoren deutlich ein.
Renditen und Beteiligungen
Wie auch bei der stillen Beteiligung, sind die Investoren auch bei einem partiarischen Darlehen am Gewinn und Umsatz beteiligt. Eine Beteiligung am Unternehmen selbst erfolgt aber nicht. Damit sind die Zugriffsmöglichkeiten der Investoren beschränkt. Eine Haftung für Verluste ist allerdings beim partiarischen Darlehen als auch bei der stillen Beteiligung für Investoren ausgeschlossen.
Die Sicherung erfolgt zumeist entweder banküblich oder durch einen qualifizierten Nachrang. In der Regel kann das partiarische Darlehen sehr individuell auf das einzelne Startup ausgestaltet werden.
Die Steuer
Ist ein zu großer Anteil erworben worden, kann das steuerlich zu einem Nachteil führen. Das gilt aber auch bei der stillen Beteiligung. Grundsätzlich werden die Erlöse hierbei als Einkünfte aus dem Kapitalvermögen bewertet. Bei größeren Investitionen entsteht leicht der Eindruck, der Investor habe einen direkten Einfluss auf das Startup. Hieraus ließe sich unter Umständen eine verdeckte Mitunternehmerschaft ableiten. Unter Umständen könnte das Finanzamt deshalb die Erträge nicht mehr als Einkünfte aus dem Kapitalvermögen deuten, sondern vielmehr aus einem Gewerbebetrieb. Dann müsste der Investor zusätzlich auch die Gewerbesteuer entrichten. Bei kleinen Beteiligungen ist das jedoch nicht der Fall.
Partiarische Darlehen und die Laufzeiten
In Blick auf die Laufzeit zeigt sich das partiarische Darlehen als durchaus positiv und sehr flexibel. Möglich sind sowohl befristete als auch unbefristete. Bei Crowdfunding sollte aber unbedingt eine Kündigung nach 2 Jahren möglich sein. Längere Laufzeiten sollten nicht akzeptiert werden. Leider wird im Crowdfunding aber meistens eine Kündigungssperrfrist vereinbart. Diese beträgt von 3 bis zu 5 Jahren. In diesem Zeitraum können Investoren die eingezahlte Summe nicht zurückverlangen. Die Laufzeiten sind zwar gängige Praxis. Da jedoch beim Crowdfunding viele Startups in den ersten 3 Jahren scheitern, sind Vereinbarungen über 2 Jahren immer als Nachteil für Investoren zu bewerten.
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