ThyssenKrupp Kündigungen ungültig

| 17. Juni 2013

179 ausgesprochene Kündigungen von ThyssenKrupp könnten ungültig werden. Nach einer vorläufigen Entscheidung wurden durch das Arbeitsgericht in Hagen die Kündigungen für ungültig erklärt. Das betrifft Beschäftigte aus den Federwerken Olpe und Hohenlimburg. Bis nun zur weiteren und endgültigen Erklärung müssen die Mitarbeiter wieder voll beschäftigt werden.

Geklagt hatten insgesamt 30 Arbeiter. Nach deren Auffassung hat ThyssenKrupp bei der Durchführung die genauen rechtlichen Vorgaben nicht beachtet. Der Interessenausgleich für die 179 Entlassungen wurde von keinem Einigungsrichter unterzeichnet. Somit entstand die Frage, ob alle Kündigungen nun ungültig sind.

Zum Politikum wurde der Fall eines Elektrikers, der für ThyssenKrupp im Hohenlimburger Werk tätig war. Hier wurden Gerüchte laut, das der Mitarbeiter aus politischen Motiven „entfernt“ werden sollte. Eine Bestätigung oder ein Beweis konnte dafür jedoch nicht geliefert werden.

Federwerke als Schreckgespenst

Schon gegen Ende 2012 bestand hohe Unsicherheit, ob die obigen Standorte der Federwerke erhalten bleiben. Doch dann kam die Erleichterung. Beide Standorte sollten erhalten bleiben. Dafür jedoch mussten weitere Zugeständnisse gemacht werden. Demnach wurde damals vereinbart, dass im Werk Olpe von ThyssenKrupp 65 Mitarbeiter (von 270 Beschäftigten) gehen müssen. Im Federwerk Hohenlimburg sollten es 114 Arbeiter (von 400 Beschäftigten) sein. Nun stehen die 179 Kündigungen nach wie vor zur Debatte. Eine Entscheidung wird erwartet, die Unsicherheit für die Betroffenen wächst.

Artikelbild von Dieter Schütz (Werk Duisburg)