Hund zählt als Arbeitsunfall

| 5. Juli 2013

Hund verursacht Arbeitsunfall

Ein interessantes Urteil zum Arbeitsunfall erreichte uns gestern. Demnach zählt ein Unfall mit dem eigenen Hund als Arbeitsunfall. Im konkreten Fall wurde ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeitsstelle vom eigenen Hund umgerannt und so verletzt. Nach der Auffassung des Landessozialgerichts in Sachsen-Anhalt kann das als ein versicherter Arbeitsunfall eingestuft werden.

Der Versicherungsvertreter befand sich gerade auf den Weg zum Auto und wollte sich damit ins Büro begeben. In diesem Moment wurde er von seinem eigenen Schäferhund umgerannt. Er zog sich Verletzungen am Knie als auch am Sprunggelenk zu. Nun musste das Landessozialgericht beurteilen, ob dieser Zwischenfall noch als Arbeitsunfall gesehen werden konnte. Der Umstand, dass der Mann mit dem Auto zur Arbeit fahren wollte, rechtfertigt jedoch diese Sichtweise. Das Gericht sah es als erweisen an, dass der Mann sich zwischen Haustür und Auto befand, um den Weg zur Arbeit anzutreten. Er habe dabei zwar nach seinem Hund gepfiffen, um sich von ihm zu verabschieden. Das sei jedoch unerheblich bei der Bewertung gewesen. In der ersten Instanz allerdings sah man das anders. Dort beurteilte man den Unfall nicht als Arbeitsunfall.

Urteil: Unfall mit dem eigenen Hund zählt als Arbeitsunfall
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Az. L 6 U 12/12
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

 

Fotograf: Christoph Lenart