Change-of-Control bei der Karriere

| 22. Mai 2014

Der Begriff Change-of-Control wird für Führungskräfte und leitende Angestellte bei der Karriere immer häufiger zu einem festen Begriff. Um sich gegen einen Eigentümerwechsel abzusichern, wird die Change-of-Control für die Karriere immer öfters zum Gegenstand in den Arbeitsverträgen. Damit lässt sich auch im gehobenen Management planen und einem Karriere Knick vorbeugen. Beim Change-of-Control geht es jedoch nicht darum, den Arbeitsplatz zu sichern. Das Gegenteil ist der Fall und soll die eigene Karriere schützen. Kommt es zu einem Wechsel des Eigentümers (Fusion, Übernahme, etc.), wollen viele Manager die Möglichkeit haben, aus dem Unternehmen aussteigen zu können. Die Change-of-Control Klausel bietet ihnen genau das an. Geschäftsführer, Vorstände und andere Manager könnten dann mit dieser Klausel, wird die Firma übernommen, einfach kündigen. Für viele ist das mittlerweile zu einem festen Bestandteil der Karriere geworden. Die Ausstiegsklausel enthält natürlich auch eine entsprechende Abfindung, die eine möglich neue Karriere durchaus förderlich sein kann. Ein Ausstieg mit Change-of-Control ist selbst dann möglich, wenn ein Vertrag über Jahre geschlossen wurde.

Change-of-Control bietet Sicherheit bei der Karriere

Die großen und kleinen Übernahmen zeigten es immer wieder. In der Regel wird das gesamte oder ein Teil des Managements ausgetauscht. Die Change-of-Control Klausel ermöglicht es daher, bereits vorab das Haus mit einer häufig großzügigen Abfindung zu verlassen. Dadurch kann ein Karriere Knick vermieden werden. Gleichzeitig enthält die Change-of-Control Klausel aber auch eine weitere Motivationen, die häufig in Kritik gerät. Kommt es zu einer feindlichen Übernahme, besteht für viele Vorstände kaum Interesse, diese abzuwehren. Immerhin besteht eine Change-of-Control Klausel. Die eigene Karriere ist also nicht gefährdet. Ganz im Gegenteil. Kommt es zu einer feindlichen Übernahme, könnte die eigene Abfindung sogar deutlich steigen. Beispiele dafür gab es in der Vergangenheit immer wieder. Spektakulär war vor allem die damalige Mannesmann Übernahme, die in einem Gerichtsverfahren gegen Esser und Co. endete. Im Mittelpunkt standen die hohen Abfindungen. Die Change-of-Control Klausel wurde in den Medien aber nie erwähnt, obwohl diese Basis für die damals recht hohen Abfindungen gewesen ist. Gerne wird die Klausel für die Karriere daher auch als goldener Fallschirm bezeichnet. Aber auch Wortkombinationen wie „weiche Bettung“ lassen sich dazu finden.

Gesetzliche Regelung fehlt

Trotz den spektakulären Prozessen in der Vergangenheit, fehlt bis heute eine gesetzliche Regelung zum Change-of-Control. Für die Karriere ist es heute in praktisch allen Verträgen bei den Vorständen zu finden. Allerdings bestimmt der § 87 AktG, das die Gesamtbezüge des Vorstands in einem angemessenen Verhältnis zu Aufgabe und Leistung stehen sollen. Ein Widerspruch in sich, der auf viele Arten auszulegen ist. Denn auch bei einer feindlichen Übernahme ließe sich die Leistung bei der Karriere hoch anrechnen. Immerhin ist dabei fast immer der Firmenwert deutlich gestiegen. Die Change-of-Control Klausel ermöglicht dann besonders hohe Abfindungen.

Bild: M Frajese / pixelio.de