Bewerbungsgespräch: Nicht alles ist erlaubt

| 9. Juli 2014

Das Bewerbungsgespräch nutzen viele Arbeitgeber gerne, um gezielt ins Detail zu gehen. Jobsense erfährt dabei immer wieder, dass einige über die erlaubten Grenzen hinausgehen. Was in gewisser Weise verständlich ist, muss vom Bewerber beim Bewerbungsgespräch aber keinesfalls toleriert werden. Denn nicht jede Frage ist erlaubt. Sobald die Fragen im Bewerbungsgespräch die Privats- oder Intimsphäre verletzen, ist Schluss. Allerdings gibt es für Bewerber bei solchen Fragen zwei Möglichkeiten. Sie können beim Bewerbungsgespräch entweder die Antwort verweigern oder dürfen sogar bewusst die Unwahrheit sagen. Generell rät Jobsense aber dazu, bei zu intimen Fragen ruhig und entspannt zu bleiben. Bleiben Sie freundlich. Viele Arbeitgeber nutzen diese Fragen beim Bewerbungsgespräch nicht dafür, um intime Details über Sie zu erfahren, sondern um zu sehen, wie Sie auf eine solche Frage reagieren. Eine Falle, in die viele tappen.

Bewerbungsgespräch – Das ist nicht erlaubt

Jürg Stuker/Flickr.

Neben den intimen Fragen, sind eben solche nach einer Parteizugehörigkeit nicht erlaubt. Das schließt ebenfalls die Gewerkschaftszugehörigkeit mit ein. Auch die weitere Lebensplanung im privaten Bereich ist bei einem Bewerbungsgespräch ein Tabu-Thema. Besonders wenn die Frage auf einen späteren Nachwuchs zielt. Auch hier rät Jobsense entweder zum Verweigern der Antwort oder einer Notlüge. Beides sollte natürlich freundlich und zurückhaltend formuliert werden. Frage zum damaligen Verdienst, dem Gesundheitszustand aber auch mögliche Vorstrafen sind ebenso nicht zugelassen.

Allerdings gibt es hierbei je nach Branche durchaus beim Bewerbungsgespräch Ausnahmen. In der Bank oder bei einer Sicherheitsfirma ist es sogar erlaubt, detaillierte Fragen nach Schulden und Vorstrafen stellen zu können. Im Endeffekt alle Bereiche, die als sensibel gelten. Dazu können auch Kassen-Jobs gelten oder generell überall dort, wo Sie Geld in irgend einer Form für den Arbeitgeber entgegennehmen. Somit sollten Sie deshalb auf solche Fragen im Bewerbungsgespräch gewappnet sein.

Gesundheitsfragen hingegen spielen überall da, wo es um Nahrung und Hygiene geht, eine große Rolle. Jeder der im Restaurant oder Imbiss arbeiten möchte, muss natürlich ein Gesundheitszeugnis vorweisen. Fragen beim Bewerbungsgespräch zur Gesundheit sind damit dann durchaus erlaubt.

Jobsense: Fragen nach der Religion
Religionszugehörigkeiten fallen in der Regel unter das Tabu-Siegel. Anders ist das beim Bewerbungsgespräch dann, wenn es sich um eine kirchennahe Organisation handelt. In diesem Fall sind diese Fragen durchaus erlaubt und zulässig. Sexuelle Orientierungen oder Vorlieben haben aber bei einem Bewerbungsgespräch generell nichts zu suchen. In Führungspositionen ist es jedoch gar nicht einmal so unüblich, dass auch mögliche Orientierungen indirekt angesprochen werden.