Arbeitgeber interessiert sich für finanzielle Verhältnisse

| 6. März 2016

In der Regel hat sich der Arbeitgeber für die finanziellen Verhältnisse seiner Arbeitnehmer nicht zu interessieren. Es gibt aber Ausnahmen, wo dieser Fakt durchaus als wichtiges Kriterium für die Beschäftigung dienen kann. So kann der Chef unter Umständen auch fordern, das mögliche Schulden mitgeteilt werden. Doch wann ist das überhaupt der Fall.

Grundsätzlich sind diese Ausnahmen bei besonderen Berufen und Beschäftigungsverhältnissen zu finden. Polizisten aber auch Richter müssen nicht nur einen einwandfreien Leumund haben, sondern auch in geordneten finanziellen Verhältnissen leben. Ein Polizist, der überschuldet ist, kann schnell zu einer Gefahr werden und die mangelnde Sorgfaltspflicht in seinem Beruf vernachlässigen. Im speziellen geht es hierbei darum, Bestechungen zu verhindern. Aber auch in anderen Bereich ist der Arbeitgeber häufig an den finanziellen Verhältnissen interessiert. Jeder, der in einer Bank arbeiten möchte, muss daher ebenfalls über finanziell geordnetes Verhältnis verfügen. Das ist ebenfalls der Fall bei einer Kassiererin, die tagtäglich mit viel Geld in Kontakt kommt. Oder einem Sicherheitsmann. Dort wo der Angestellte mit Geld in Berührung kommt, wird auf diese Punkte besonders geachtet. Denn auch hier gilt: Lebt der Mitarbeiter über seine finanziellen Verhältnisse, ist die Verlockung groß, in die Kasse zu greifen.

Schufa Auskunft manchmal wichtig für den Arbeitgeber

In den meisten Fällen ist die Schufa Auskunft für den Chef ohne Belang. Es geht ihn einfach nichts an. Doch auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, die oben bereits angeschnitten wurden. Oftmals ist es aber auch der Schutz davor, dass eine Lohnpfändung kommen könnte, die für den Chef nicht nur Aufwand, sondern zusätzliche Kosten bedeuten würde. Generell darf der Arbeitgeber aber nur dann eine Schufa Auskunft verlangen, wenn ein schutzwürdiges und billigendes Interesse vorliegt. Dabei muss ein innerer und sachlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit bestehen. So wie bei einem Polizisten, Richter, einem Bankangestellten oder einer Kassiererin. Die reine mündliche Auskunft durch den Mitarbeiter reicht in diesem Fall nicht aus und muss durch Dokumente (Schufa Auskunft) nachgewiesen werden.

Kredite könnten zum Problem werden

Bei diesen skizzierten Berufsgruppen könnten also bereits Kredite zu einem Problem werden. Es gibt sogar die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber ab einer bestimmten Kredithöhe informiert werden muss. Generell erscheint jedes Darlehen in der Schufa Auskunft und wird so auch dem Chef offenkundig. Eine Alternative kann allerdings der Kredit ohne Schufa darstellen, hier erfolgt kein Eintrag in der Schufa. Für viele Berufsgruppen eine gute Ausweichmöglichkeit, damit der Arbeitgeber nicht jede Darlehensanforderung mitbekommt.

Schufa und Führungszeugnis

Neben der Schufa wird in diesen Fällen meistens auch ein Führungszeugnis verlangt. Das darf aber nur dann der Fall sein, wenn es für den Arbeitsplatz von Bedeutung ist. Wichtig ist vor allem bei der Schufa-Auskunft, dass nur ein kleiner Personenkreis in der Firma oder der Behörde Einsicht hat. Im besten Fall, damit es zu keinen rechtlichen Problemen kommt, nur 2 Personen.